DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung nach Art. 2  
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission            
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                      
                                                                               
07.01.2020 / 08:27                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
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Herzogenaurach, 7. Januar 2020                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der Kommission                                                                 
                                                                               
                                                                               
Erwerb eigener Aktien                                                          
                                                                               
                                                                               
Das von der adidas AG (die 'Gesellschaft') in der Ad-hoc Mitteilung vom 13.    
März 2018 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 7. Januar 2020 mit   
einer dritten Tranche fortgesetzt. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 sollen
eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von bis zu 1 Mrd. € (ohne 
Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 10.000.000 Aktien, zurückgekauft werden. 
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß   
der durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung, mit Ausnahme der        
Zuteilung von Aktien an Mitglieder des Vorstands als Vergütungskomponente,     
verwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt, den überwiegenden Teil der           
zurückerworbenen Aktien einzuziehen.                                           
                                                                               
Im Rahmen der zweiten Tranche wurden vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 18. 
Dezember 2019 insgesamt 3.223.214 Aktien, entsprechend 1,61 % des              
Grundkapitals, zurückerworben. Der gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich  
252,80 €. Insgesamt wurden im Rahmen der zweiten Tranche eigene Aktien zu einem
Gesamtpreis von 814.826.284,78 € (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben.           
                                                                               
Mit dem Rückkauf der dritten Tranche oder einzelner Teile davon sollen im      
Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft eine oder mehrere unabhängige Banken 
beauftragt werden. Diese treffen ihre Entscheidungen bezüglich der Durchführung
des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das  
Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden
und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt 
unberührt.                                                                     
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den       
durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG-Aktie während der Eröffnungsauktion
im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der  
Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 
                                                                               
Darüber hinaus werden die Banken verpflichtet, die Handelsbedingungen des      
Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. 
März 2016 ('DelVO') zu beachten. Entsprechend der DelVO darf u. a. kein        
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten       
Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des 
Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf            
stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Es dürfen an einem Tag
zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf  
dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der               
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                 
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen von Art. 2 Abs. 3 DelVO    
entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am 
Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner    
wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Website unter www.adidas-group.de
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
                                                                               
Herzogenaurach, 7. Januar 2020                                                 
                                                                               
adidas AG                                                                      
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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07.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch             

Unternehmen: adidas AG           

             Adi-Dassler-Straße 1

             91074 Herzogenaurach

             Deutschland         

Internet:    www.adidas-group.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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946311  07.01.2020