Zürich (awp) - Achiko will eine ausserordentliche Generalversammlung zur Erhöhung des bedingten und genehmigten Kapitals durchführen. Grund sei der erwartete Bilanzverlust per Ende Dezember 2021, teilte das Unternehmen in der Nacht auf Dienstag in der Einladung zur GV mit.

Konkret will der Verwaltungsrat die Erlaubnis, das genehmigte Aktienkapital jederzeit durch die Ausgabe von höchstens 52'915'902 Namenaktien mit einem Nennwert von 0,01 Franken je Aktie erhöhen zu können. Der Verwaltungsrat könne Aktien aus dem genehmigten Aktienkapital zur Befriedigung von Ansprüchen Wandelanleihen und -darlehen an die jeweiligen Gläubiger ausgeben, hiess es weiter. In diesem Falle sei das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ausgeschlossen.

Zur Finanzierung, Akquisitionen und anderen Zwecken will der Verwaltungsrat das bedingte Aktienkapital durch die Ausgabe von höchstens 33'866'177 Namenaktien erhöhen. Die Erhöhung solle durch Ausübung oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-, Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten auf den Bezug von Aktien erfolgen. Bei der Ausgabe von Aktien infolge der Ausübung der Finanzinstrumente sei das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ausgeschlossen, hiess es weiter.

Zudem will der Verwaltungsrat das bedingte Aktienkapital unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durch Ausgabe von höchstens 19'049'725 Namenaktien erhöhen. Dies diene der Ausgabe von Optionen zur Beteiligung von Mitarbeitern, Verwaltungsräten, Mitgliedern des Beirates oder Beratern.

Angesichts des Bilanzverlusts habe Achiko schon bisher einige Massnahmen getroffen: So habe man Wandelanleihen ausgegeben und Kapitalerhöhungen abgeschlossen, schrieb der Verwaltungsrat. Die nun angestrebte Kapitalerhöhung diene der Stärkung der finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung solle die Bedienung bestehender oder demnächst abzuschliessender Finanzierungsvereinbarungen wie beispielsweise mit Yorkville Advisors und Negma Group sicherstellen.

Die ausserordentliche GV werde am 11. Februar wegen der Coronapandemie ohne Aktionäre stattfinden. Anteilseigner könnten ihr Stimmrecht über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben, hiess es weiter.

jb/rw