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Achiko AG - Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses 2021 bis zum 31. Mai 2022

29.04.2022 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Achiko AG - Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses 2021 bis zum 31. Mai 2022

Zürich, 28 April 2022: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR - Achiko AG (SIX: ACHI; OTCQB: ACHKF; ISIN CH0522213468) ("Achiko", das "Unternehmen") gibt bekannt, dass Achiko seinen Geschäftsbericht und seine Jahresrechnung für das Jahr 2021 spätestens am 31. Mai 2022 veröffentlichen wird. Als an der SIX kotiertes Unternehmen ist Achiko verpflichtet, den Jahresbericht zusammen mit der Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie erforderte die Neubesetzung von Stellen und die Ausbildung, unter schwierigen Bedingungen als Folge der von mehreren Ländern ergriffenen Maßnahmen, eine hohe Managementkapazität. Infolgedessen wird die Veröffentlichung des Jahresberichts zusammen mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 im Mai 2022 erfolgen. Achiko hat bei der SIX Exchange Regulation (SER) eine Ausnahmegenehmigung für die Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses 2021 beantragt. Am 28. April 2022 hat SER Achiko die beantragte Fristverlängerung gewährt.

Wie von SER verlangt, druckt Achiko hiermit Abs. I des entsprechenden Entscheids von SER ab:

I. Dem Gesuch der Achiko (Emittentin) vom 27. April 2022 um Verlängerung der Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG bis spätestens 31. Mai 2022 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b und c) stattgegeben:

a. Die SIX Exchange Regulation AG behält sich das Recht vor, den Handel der Namenaktien der Emittentin auszusetzen, falls der Geschäftsbericht 2021 nicht gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement [KR] in Verbindung mit der Richtlinie betreffend Ad-hoc-Publizität [DAH]) veröffentlicht und bis spätestens Dienstag, 31. Mai 2022, 23.59 Uhr MEZ, bei der SIX Exchange Regulation AG eingereicht wird

b. Achiko ist verpflichtet, bis spätestens Freitag, 29. April 2022, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR in Verbindung mit der DAH) über diesen Entscheid zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten:

- die unveränderte Wiedergabe des Wortlauts von Ziffer I. I. dieser Entscheidung an gut sichtbarer Stelle;

- die Gründe für das Gesuch der Emittentin um Verlängerung der Frist für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 und dessen Hinterlegung bei der SIX Exchange Regulation AG.

c. Achiko ist verpflichtet, bis spätestens Donnerstag, 19. Mai 2022, 7.30 Uhr MEZ, eine Mitteilung gemäss den Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität (Art. 53 KR in Verbindung mit der DAH) über diesen Entscheid zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung muss enthalten:

- die ungeprüften Kennzahlen wie Nettoumsatz, EBITDA, EBIT, Gewinn/Verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital usw. für das Jahresergebnis 2021.

Die nächste Jahreshauptversammlung sollte am 31. Mai 2022 stattfinden. Aufgrund der späteren Veröffentlichung des Jahresberichts 2021 wird die Jahreshauptversammlung 2022 Ende Juni 2022 stattfinden.

ÜBER ACHIKO AG
Die Achiko AG (SIX: ACHI.SW; OTCQB:ACHKF; www.achiko.com) entwickelt disruptive diagnostische Lösungen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist ein schneller, zuverlässiger Covid-19-Test mit einer Begleit-App, die einen benutzerfreundlichen digitalen Gesundheitspass bietet. Der Test und die dazugehörige App wurden Mitte 2021 in Indonesien auf den Markt gebracht und ein Antrag auf CE-Zulassung in Europa wird 2022 eingereicht.

Achiko entwickelt Diagnostika auf Aptamer-Basis durch seine Biotechnologie-Abteilung AptameXTM und begleitende Gesundheits-Apps durch seine Abteilung für digitale mobile Gesundheitstechnologie, Teman SehatTM. Die AptameX-DNA-Aptamer-Tests können schnell chemisch synthetisiert werden, sind kostengünstig und haben ein grosses Potenzial für die Diagnostik verschiedener Krankheiten. Durch den Einsatz von AptameX und Teman Sehat will Achiko schnelle, genaue und erschwingliche diagnostische Tests für eine Reihe von pathogenen Krankheiten und therapeutischen Indikationen in dem sich schnell entwickelnden Bereich der Gesundheitsdiagnostik anbieten.

Achiko hat seinen Hauptsitz in Zürich und Niederlassungen in Hongkong, Jakarta, Seoul und Singapur.

Medienkontakte:

ACHIKO AG
Investor Relations
E: ir@achiko.com

Schweiz & Global
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Farner Consulting Ltd.
E: achiko@farner.ch
T: +41 44 266 67 67

Disclaimer
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Zusatzmaterial zur Meldung:


Datei: Achiko AG - Veröffentlichung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses 2021 bis zum 31. Mai 2022

Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Achiko AG
Tessinerplatz 7
8002 Zurich
Schweiz
E-Mail: ir@achiko.com
Internet:https://www.achiko.com/
ISIN: CH0522213468
Valorennummer: 48788430
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1339099

 
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