Accentro Real Estate AG mit Sitz in Berlin

Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder

gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2021

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erhält der Aufsichtsrat eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. Zuletzt hat die Hauptversammlung mit Beschluss vom 15. Mai 2017 beschlossen, dass die Aufsichtsratsmitglieder folgende Festvergütung erhalten:

Aufsichtsratsvorsitzender:

EUR 60.000,00 (netto) p.a.

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender:

EUR 45.000,00 (netto) p.a.

Einfaches Aufsichtsratsmitglied:

EUR 30.000.00 (netto) p.a.

Weitere Vergütungskomponenten bestehen nicht; insbesondere wird kein gesondertes Sitzungsgeld gezahlt.

Durch die Staffelung der Vergütung wird bereits der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats in angemessener Weise berücksichtigt.

Auf der Hauptversammlung am 22. Juni 2021 wurde mit einer Mehrheit von 99,99 % der abgegebenen gültigen Stimmen die Höhe der bestehenden Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bis zu einem erneuten Beschluss der Hauptversammlung - spätestens in vier Jahren -bestätigt und darüber hinaus wie folgt zu beschlossen:

Die Höhe und Verteilung der Vergütung unter den Aufsichtsratsmitgliedern soll stets in einem angemessenen Verhältnis zu deren Verantwortung und Aufgaben im Aufsichtsrats stehen und die Lage der Gesellschaft widerspiegeln. Dies findet - entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - in der relativen Vergütung der verschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Ausdruck: Die Vergütung des Vorsitzenden soll das Doppelte und die des stellvertretenden Vorsitzenden das 1,5fache der Vergütung einfacher Aufsichtsratsmitglieder der Basisvergütung betragen. Sofern künftig aufgrund einer Vergrößerung des Aufsichtsrats Ausschüsse gebildet werden sollten, ist zudem die Übernahme von Ausschusstätigkeiten bei der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen.

Ebenfalls den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, soll der Aufsichtsrat ausschließlich eine Festvergütung erhalten. Weder ist eine variable Vergütung notwendig, um zusätzliche Anreize zu einer guten Überwachungstätigkeit zu setzen, noch wäre eine solche zielführend. Anders als beim Vorstand, der in der Regel durch seine strategischen und operativen Entscheidung unmittelbar auf das Ergebnis der Gesellschaft einwirken kann, hat die

Aufsichtsratstätigkeit keine unmittelbare Auswirkung auf fixe Kennzahlen, wie den Börsenkurs oder das EBIT.

Auslagen der Aufsichtsratsmitglieder sowie die auf die Bezüge anfallende Umsatzsteuer werden den Aufsichtsratsmitgliedern von der Gesellschaft erstattet.

Insgesamt soll die Aufsichtsratsvergütung im Marktvergleich so attraktiv ausgestaltet sein, dass es der Gesellschaft auch weiterhin gelingt, die besten Kandidaten für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft zu gewinnen, um eine bestmögliche Überwachung des Vorstands zu gewährleisten und so einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Erfolg der Gesellschaft beizutragen. Zur Beurteilung der Angemessenheit kann daher ein Vergleich zu anderen vergleichbaren börsennotierten Gesellschaften herangezogen werden.

Über das Vergütungssystem soll spätestens alle vier Jahre neu Beschluss gefasst werden. Je nach Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie des Marktes werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine frühere Anpassung der Höhe der Vergütung oder des Vergütungssystems im Allgemeinen vorschlagen.

Berlin, im Juni 2021

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Accentro Real Estate AG published this content on 22 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 July 2021 07:53:02 UTC.