KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (9.00 Uhr) erneut über eine Musterklage zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer. Viele Prämiensparverträge, die in den 90er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein - aber Geld bekommen haben bisher die wenigsten. Die Verbraucherzentrale Sachsen versucht, die Ansprüche der Kunden mit Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen. Im vorliegenden Fall geht es um die Sparkasse Vogtland. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Die Klage ist weitgehend identisch mit einer im Oktober 2021 vom BGH entschiedenen Sache. Damals hatten die höchsten deutschen Zivilrichter Sparern Rückenwind für Nachforderungen gegeben - der BGH hatte die Position der Verbraucherschützer in wichtigen Punkten bestätigt. Dem BGH liegen zu dem Komplex rund 20 Klagen vor. Laut Verbraucherzentrale muss jede Sparkasse einzeln verklagt werden, um eine Verjährung zu hemmen und Ansprüche der Kunden zu sichern./skf/DP/jha