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Stellungnahme

Wiesbaden, 18. Januar 2022 - Im Hinblick auf jüngste Äußerungen von Marktteilnehmern zur Frage der Veräußerbarkeit der 70%-Beteiligung der Aareal Bank AG ("Gesellschaft") an der IT-Tochtergesellschaft Aareon weist die Gesellschaft in Fortführung ihrer bisherigen Kommunikation auf folgendes hin:

Wiesbaden, 18. Januar 2022 - Im Hinblick auf jüngste Äußerungen von Marktteilnehmern zur Frage der Veräußerbarkeit der 70%-Beteiligung der Aareal Bank AG ("Gesellschaft") an der IT-Tochtergesellschaft Aareon weist die Gesellschaft in Fortführung ihrer bisherigen Kommunikation auf folgendes hin:

Im August 2020 hat die Gesellschaft aus strategischen Gründen und nach einem wettbewerbsintensiven Prozess eine 30%-Beteiligung an der Aareon an Advent veräußert. Das hierbei zwischen der Gesellschaft und Advent abgeschlossene Vertragswerk ist auf eine mehrjährige Partnerschaft ausgerichtet und für ein solches Joint Venture marktüblich strukturiert. Es enthält für bestimmte Konstellationen und Zeitpunkte sowohl einseitige Veräußerungs- und Lösungsmöglichkeiten zu Gunsten der Gesellschaft als auch damit korrespondierende, ebenfalls marktübliche Minderheitenschutzrechte für Advent, wie z.B. ein Andienungs- bzw. Vorkaufsrecht im Fall einer vorzeitigen Anteilsveräußerung durch die Gesellschaft.

Die strategisch und langfristig angelegte Partnerschaft zwischen der Gesellschaft und Advent ist auf eine Wertsteigerung der Aareon fokussiert. Eine Abspaltung würde diesen Plan gefährden oder gar vereiteln und zudem nicht zu einem Wertzufluss bei der Gesellschaft selbst führen, der zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Aareal Bank Gruppe beiträgt. Darüber hinaus wäre aufgrund des damit verbundenen Vermögensabflusses die Abstimmung mit der Aufsicht erforderlich. Außerdem würde auch die abgespaltene Gesellschaft ("Aareon neu") einer gesetzlich begründeten 5-jährigen Nachhaftung unterliegen, was vermutlich den Wert von "Aareon neu" erheblich belasten würde. Daher war und ist die Abspaltung von Anteilen an Aareon durch die Gesellschaft in dem Joint Venture-Vertragswerk nicht explizit geregelt und wäre insofern mit dem Joint Venture-Partner zu verhandeln.

Diese Einschätzung hat auch die Bieterin (Atlantic BidCo) und hat sich insofern auch in der Investment-Vereinbarung verpflichtet, weder eine Veräußerung noch eine Abspaltung während der Vertragslaufzeit von drei Jahren nach Closing zu verfolgen.

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Aareal Bank AG published this content on 18 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 January 2022 18:49:01 UTC.