Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2021 der Aareal Bank Gruppe

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2021

  • 3 Vorwort

  • 4 Zusammenfassung

  • 5 Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

  • 7 Risikomanagement in der Aareal Bank Gruppe

  • 17 Informationen über Regelungen zur Unternehmensführung

23 Anwendungsbereich des Regulierungsrahmens

  • 23 Gegenüberstellung der Konsolidierungskreise

  • 26 Nutzung der "Waiver"-Regelung

  • 27 Unterschiede zwischen Konsolidierungskreisen für Rechnungslegungs- und für aufsichtsrechtliche Zwecke und Abbildung der Bilanzpositionen auf regulatorische Risikokategorien

  • 29 Wichtige Ursachen für Unterschiede zwischen aufsichtsrechtlichen Risikopositionen und Buchwerten im Jahresabschluss

30 Eigenmittel

  • 31 Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente

  • 31 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

  • 39 Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz

  • 40 Risikogewichtete Positionsbeträge und Eigenmittelanforderungen

43 Antizyklischer Kapitalpuffer

  • 45 Kreditausfallrisiken und allgemeine Informationen zur Kreditrisikominderung

  • 45 Management der Kreditausfallrisiken

  • 48 Risikovorsorge

  • 50 Kreditqualität von Risikopositionen

  • 59 Einem allgemeinen Zahlungsmoratorium unterliegende Risikopositionen

  • 60 Allgemeine Informationen über Kreditrisikominderungen

  • 65 Qualitative Informationen zur Nutzung des IRB-Ansatzes

  • 69 Quantitative Informationen zur Nutzung des IRB-Ansatzes

  • 77 Qualitative Informationen zur Nutzung des Kreditrisiko-Standardansatzes

  • 78 Quantitative Informationen zur Nutzung des Kreditrisiko-Standardansatzes

80 Gegenparteiausfallrisiko

  • 80 Management des Gegenparteiausfallrisikos

  • 81 Sonstige qualitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko

  • 83 Quantitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko

  • 87 Liquiditätsrisiken

  • 87 Management der Liquiditätsrisiken

  • 90 Liquiditätsdeckungsquote

  • 93 Strukturelle Liquiditätsquote

97 Operationelle Risiken

  • 97 Management der Operationellen Risiken

  • 100 Aufsichtsrechtliche Beurteilung

101 Marktrisiken

  • 101 Management der Marktrisiken

  • 103 Aufsichtsrechtliche Beurteilung

104 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

  • 104 Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

  • 106 Aufsichtsrechtliche Beurteilung

107 Belastete und unbelastete

Vermögenswerte

  • 110 Angaben zur Höhe der Belastung

  • 111 Vergütung

111 Verschuldungsquote

115

Impressum

Vorwort

Vorwort

Ergänzend zu den Angaben im Geschäftsbericht der Aareal Bank Gruppe erläutern wir im vorliegenden Offenlegungsbericht geschäftspolitische Grundsätze und Sachverhalte, die für die Beurteilung unserer Situation im aufsichtsrechtlichen Sinn relevant sind. Neben einer qualifizierten Beschreibung, wie wir Risiken identifizieren, bewerten, gewichten und überprüfen, enthält der Offenlegungsbericht detaillierte quantitative Aussagen über die Größenordnungen der einzelnen Bereiche.

Der Offenlegungsbericht setzt die Anforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) um. Konkretisiert werden die bestehenden Offenlegungsanforderungen durch die von der Europäischen Kommission im März 2021 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2021/637.

Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.

Aufgrund ihrer Bilanzsumme von über 30 Mrd. € wird die Aareal Bank Gruppe gemäß Art. 4 Nr. 146 Buchstabe d) CRR als großes Kreditinstitut klassifiziert.

Der Offenlegungsbericht wird auf Grundlage der in unserem Haus geltenden, schriftlich fixierten Regelungen und Verfahren zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen erstellt.

Entsprechend den Anforderungen des Art. 431 Abs. 3 CRR hat die Aareal Bank Gruppe durch eine Offenlegungsrichtlinie formelle Verfahren geschaffen, die die Erfüllung der Offenlegungsanforderungen sicherstellen. Die Offenlegungsrichtlinie der Aareal Bank Gruppe enthält Regelungen zu

  • Umfang und Inhalten der Offenlegungsanforderungen,

  • den Grundsätzen der Offenlegung, insbesondere zu Angemessenheit, Ausgestaltung des Berichts, Ort, Stichtag und Frequenz,

  • der Bestimmung der Wesentlichkeit, vertraulicher Informationen sowie Geschäftsgeheimnissen,

  • Verantwortlichkeiten und beteiligten Organisationseinheiten,

  • der Ausgestaltung des Offenlegungsprozesses,

  • den Datenquellen und relevanten IT-Systemen und

  • der Überprüfung der Offenlegungsverfahren.

Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Offenlegungsanforderungen ist in ergänzenden Dokumenten detailliert beschrieben.

Die Aareal Bank Gruppe hat umfangreiche Kontrollverfahren im Rahmen ihres Offenlegungsprozesses implementiert, mit denen die offengelegten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit überprüft werden. Diese mit dem Offenlegungsprozess verbundenen Kontrollaktivitäten sind integraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS) der Aareal Bank Gruppe. Die Kontrollaktivitäten umfassen neben der laufenden Kontrolle im Zuge des Erstellungsprozesses eine jährliche, zentrale Überprüfung der nachfolgenden Aspekte:

  • Angemessenheit der Angaben,

  • inhaltliche Ausgestaltung der offengelegten Angaben,

  • Häufigkeit der offengelegten Angaben,

  • aufsichtsrechtliche Neuerungen und Anpassungen.

Zusammenfassung

Sowohl der Offenlegungsbericht als auch die Offenlegungsrichtlinie werden durch den Vorstand der Aareal Bank AG genehmigt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen regelmäßig durch die Interne Revision der Aareal Bank Gruppe überprüft.

Insgesamt unterliegt der Offenlegungsbericht vergleichbaren Kontrollverfahren wie der Lagebericht der Finanzberichterstattung.

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen bedarf der Offenlegungsbericht keines Bestätigungsvermerks und ist daher nicht testiert.

Der Offenlegungsbericht wird gemäß Art. 434 Abs. 1 CRR auf der Internetseite der Aareal Bank AG unter dem Menüpunkt "Investor Relations" veröffentlicht.

Die Aareal Bank AG veröffentlicht den Offenlegungsbericht auf vierteljährlicher Basis. Der Umfang der zu den jeweiligen Stichtagen offenzulegenden Angaben ergibt sich aus den in Art. 433a CRR gemachten Vorgaben.

Zusammenfassung

Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (LEI-Code EZKODONU5TYHW4PP1R34).

Den in den Teilen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der CRR festgelegten Anforderungen wird aufgrund der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR) auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen.

Unsere Angaben in diesem Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal Ratings-Based Approach, AIRBA). Dabei gehen wir nur auf die für unser Haus einschlägigen Offenlegungsanforderungen explizit ein.

Die Aareal Bank hat zum Berichtsstichtag keine Verbriefungspositionen im Bestand, sodass die Offen-legungsanforderungen gemäß Art. 449 CRR entfallen. Zudem werden die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel gemäß Art 473a CRR nicht angewendet. Dadurch entfallen die zusätzlichen, in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungsanforderungen.

Da die Aareal Bank Gruppe seitens der EZB auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 nicht als global systemrelevantes Institut (G-SRI) eingestuft wurde, entfallen die Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 437a CRR ("Offenlegung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten").

Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.

Der Offenlegungsbericht beinhaltet alle Anforderungen der CRR. Ein Verweis in unseren Geschäftsbericht erfolgt nur für zusätzliche, über die Offenlegungsanforderungen hinausgehende Informationen.

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Die Tabelle EU KM1 gibt einen Überblick über wesentliche aufsichtsrechtliche Kennziffern gemäß

Art. 447 CRR. Darüber hinaus berücksichtigt die Übersicht zudem die zusätzlichen, aufgrund des aufsicht-lichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) geforderten Eigenmittel.

Aufgrund der zum 30. Juni 2021 erstmals offengelegten strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und der SREP-Kapitalanforderungen unterbleibt deren Offenlegung für die Vorperioden.

EU KM1: Schlüsselparameter

a

b

c

d

e

31.12.2021

30.09.2021

30.06.2021

31.03.2021

31.12.2020

Mio. €

Verfügbare Eigenmittel

1

Hartes Kernkapital (CET1)

2.322

2.225

2.298

2.248

2.286

2

Kernkapital (T1)

2.622

2.525

2.598

2.548

2.586

3

Eigenmittel

3.016

2.945

3.048

3.027

3.396

Risikogewichtete Positionsbeträge 1)

4

Risikogewichtete Positionsbeträge (Risk Weighted Assets, RWA)

10.446

10.803

11.981

11.906

12.138

Kapitalquoten (in % des risikogewichteten

Positionsbetrags)

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

22,23

20,59

19,18

18,9

18,8

6

Kernkapitalquote (T1-Quote)

25,10

23,37

21,69

21,4

21,3

7

Gesamtkapitalquote (TC-Quote)

28,87

27,26

25,44

25,4

28,0

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere

Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

EU 7a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken

als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung

2,25

2,25

2,25

-

-

EU 7b

davon: in Form von CET1 vorzuhalten

1,27

1,27

1,27

-

-

EU 7c

davon: in Form von T1 vorzuhalten

1,69

1,69

1,69

-

-

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung

10,25

10,25

10,25

-

-

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

8

Kapitalerhaltungspuffer

2,50

2,50

2,50

2,5

2,5

EU 8a

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken

oder Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats

-

-

-

-

-

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer

0,01

0,01

0,01

0,0

0,0

EU 9a

Systemrisikopuffer

-

-

-

-

-

10

Puffer für global systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung

2,51

2,51

2,51

-

-

>

1) Die im vorliegenden Bericht offengelegten RWA stimmen nicht mit den im Geschäftsbericht veröffentlichten RWA überein. Letztere basieren auf einer RWA-Schätzung unter Zugrundelegung des revised AIRBA für das gewerbliche Immobilienkreditgeschäft, basierend auf der Entwurfsfassung zur europäischen Umsetzung von Basel IV der Europäischen Kommission (KOM) vom 27. Oktober 2021.

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Aareal Bank AG published this content on 26 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2022 05:59:03 UTC.