Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020
der Aareal Bank Gruppe
Aufsichtsrechtlicher
Offenlegungsbericht 2020
3 | Vorwort | 56 | Qualitative Informationen zur Nutzung |
des Kreditrisiko-Standardansatzes | |||
4 | Zusammenfassung | 57 | Quantitative Informationen zur Nutzung |
7 | Risikomanagement | des Kreditrisiko-Standardansatzes | |
59 | Qualitative Informationen zur Nutzung | ||
7 | Informationen über Regelungen | des IRB-Ansatzes | |
63 | Quantitative Informationen zur Nutzung | ||
zur Unternehmensführung | des IRB-Ansatzes | ||
9 | Anwendungsbereich des | 71 | Gegenparteiausfallrisiko |
Regulierungsrahmens | 71 | Qualitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko | |
9 | Gegenüberstellung der Konsolidierungskreise | 72 | Quantitative Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko |
12 | Nutzung der "Waiver"-Regelung | ||
12 | Unterschiede zwischen Konsolidierungskreisen für | 78 | Liquiditätsrisiken |
Rechnungslegungs- und für aufsichtsrechtliche | 78 | Liquiditätsrisikostrategie | |
Zwecke und Abbildung der Bilanzpositionen auf | 78 | Liquiditätscontrolling bzw. -management | |
regulatorische Risikokategorien | 79 | Liquiditätsdeckungsquote | |
14 | Wichtige Ursachen für Unterschiede zwischen | ||
aufsichtsrechtlichen Risikopositionen und Buchwerten | 81 | Operationelle Risiken | |
im Jahresabschluss | 81 | Strategie für den Umgang mit Operationellen Risiken | |
82 | Instrumente des Controllings Operationeller Risiken | ||
16 | Eigenmittel | 82 | Aufsichtsrechtliche Beurteilung |
17 | Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente | ||
17 | Offenlegung der Eigenmittel | 83 | Beteiligungsrisiken |
21 | Überleitung des bilanziellen Kapitals auf die | 83 | Beteiligungsrisikostrategie |
regulatorischen Eigenmittel | 85 | Aufsichtsrechtliche Beurteilung | |
22 | Eigenmittelanforderungen | ||
25 | Antizyklischer Kapitalpuffer | 87 | Marktrisiken |
87 | Marktrisikostrategie | ||
88 | Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko | ||
27 | Kreditausfallrisiken und | im Standardansatz | |
allgemeine Informationen über | 88 | Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch | |
die Kreditrisikominderung | 89 | Belastete und unbelastete | |
27 | Kreditrisikostrategie | ||
28 | Risikovorsorge | Vermögenswerte | |
29 | Allgemeine quantitative Informationen | ||
über Kreditrisiken | 92 | Vergütung | |
36 | Quantitative Informationen zur Kreditqualität | ||
von Risikopositionen | 92 | Verschuldungsquote | |
50 | Einem allgemeinen Zahlungsmoratorium | ||
unterliegende Risikopositionen | 95 | Impressum |
52 Allgemeine Informationen über Kreditrisikominderungen
Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020 | Vorwort | 3 |
Vorwort
Ergänzend zu den Angaben im Geschäftsbericht der Aareal Bank Gruppe erläutern wir im vorliegenden Offenlegungsbericht geschäftspolitische Grundsätze und Sachverhalte, die für die Beurteilung unserer
Situation im aufsichtsrechtlichen Sinn relevant sind. Neben einer qualifizierten Beschreibung, wie wir
Risiken identifizieren, bewerten, gewichten und überprüfen, enthält der Offenlegungsbericht detaillierte quantitative Aussagen über die Größenordnungen der einzelnen Bereiche.
Der Offenlegungsbericht setzt die Anforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(Capital Requirements Regulation, CRR) um. Konkretisiert werden die bestehenden Offenlegungsanforde- rungen durch die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority, EBA) zur Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR (EBA/GL/2016/11).
Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.
Die Aareal Bank Gruppe fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien und hat somit formal die darin formulierten Offenlegungsanforderungen nicht zu erfüllen, da sie seitens der EZB weder auf Basis der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 als global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder auf Basis von Art. 131 Abs. 3 CRD IV als anderweitig systemrelevantes Institut (A-SRI) eingestuft noch zur Erfüllung der EBA-Leitlinien verpflichtet wurde. Die Aareal Bank Gruppe erfüllt die EBA-Leitlinien jedoch vollumfänglich auf freiwilliger Basis.
Der Offenlegungsbericht wird auf Grundlage der in unserem Haus geltenden, schriftlich fixierten Regelungen und Verfahren zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen erstellt.
Entsprechend den Anforderungen des Art. 431 Abs. 3 CRR hat die Aareal Bank Gruppe durch eine
Offenlegungsrichtlinie formelle Verfahren geschaffen, die die Erfüllung der Offenlegungsanforderungen sicherstellen. Die Offenlegungsrichtlinie der Aareal Bank Gruppe enthält Regelungen zu
- Umfang und Inhalten der Offenlegungsanforderungen,
- den Grundsätzen der Offenlegung, insbesondere zu Angemessenheit, Ausgestaltung des Berichts, Ort, Stichtag und Frequenz,
- der Bestimmung der Wesentlichkeit vertraulicher Informationen sowie Geschäftsgeheimnissen,
- Verantwortlichkeiten und beteiligten Organisationseinheiten,
- der Ausgestaltung des Offenlegungsprozesses,
- den Datenquellen und relevanten IT-Systemen sowie
- der Überprüfung der Offenlegungsverfahren.
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Offenlegungsanforderungen ist in ergänzenden Doku- menten detailliert beschrieben.
Die Aareal Bank Gruppe hat umfangreiche Kontrollverfahren im Rahmen ihres Offenlegungsprozesses implementiert, mit denen die offengelegten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit überprüft werden. Diese mit dem Offenlegungsprozess verbundenen Kontrollaktivitäten sind integraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS) der Aareal Bank Gruppe. Die Kontrollaktivitäten umfassen
4 | Vorwort | Zusammenfassung | Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020 |
neben der laufenden Kontrolle im Zuge des Erstellungsprozesses eine jährliche, zentrale Überprüfung der nachfolgenden Aspekte:
- Angemessenheit der Angaben,
- inhaltliche Ausgestaltung der offengelegten Angaben,
- Häufigkeit der offengelegten Angaben,
- aufsichtsrechtliche Neuerungen und Anpassungen.
Sowohl der Offenlegungsbericht als auch die Offenlegungsrichtlinie werden durch den Vorstand der Aareal Bank AG genehmigt.
Darüber hinaus wird die Einhaltung der Offenlegungsanforderungen regelmäßig durch die Interne
Revision der Aareal Bank Gruppe überprüft. Insgesamt unterliegt der Offenlegungsbericht vergleichbaren Kontrollverfahren wie der Lagebericht der Finanzberichterstattung.
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen bedarf der Offenlegungsbericht keines Bestätigungsvermerks und ist daher nicht testiert.
Der Offenlegungsbericht wird gemäß Art. 434 Abs. 1 CRR auf der Internetseite der Aareal Bank AG
unter dem Menüpunkt "Investor Relations" veröffentlicht. An gleicher Stelle werden zudem ausgewählte, für die Bank als relevant erachtete Angaben aus unterschiedlichen Offenlegungstabellen zusammen fassend veröffentlicht.
Die Aareal Bank AG veröffentlicht den Offenlegungsbericht auf vierteljährlicher Basis. Der Umfang
orientiert sich dabei an den Leitlinien EBA/GL/2016/11 in Verbindung mit den überarbeiteten Leitlinien EBA/GL/2014/14.
Zusammenfassung
Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden.
Den in den Teilen 2 und 3 der CRR festgelegten Anforderungen wird auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen. Dies resultiert aus der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung nach § 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR, wonach die Meldungen für Finanzholding- oder Institutsgruppen auf konsolidierter Basis erstellt werden dürfen.
Unsere Angaben in diesem Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal Ratings-Based Approach, AIRBA). Dabei gehen wir nur auf die für unser Haus einschlägigen Offenlegungsanforderungen explizit ein.
Die Aareal Bank hat zum Berichtsstichtag keine Verbriefungspositionen im Bestand, sodass die Offen legungsanforderungen gemäß Art. 449 CRR entfallen. Zudem werden die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatori- schen Eigenmittel gemäß Art 473a CRR nicht angewendet. Dadurch entfallen die zusätzlichen, in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungsanforderungen.
Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.
Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2020 | Zusammenfassung | 5 |
Der Offenlegungsbericht beinhaltet die Anforderungen der CRR, sofern die erforderlichen Angaben nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht sind.
Die folgende Übersicht bietet einen Überblick, an welcher Stelle die Informationen zu den Offenlegungs- anforderungen gemäß Teil 8 der CRR veröffentlicht sind.
Des Weiteren wird auf bestimmte Sachverhalte, die bereits im Geschäftsbericht dargestellt sind, unter konkreter Nennung der dort dargestellten Informationen auf die entsprechende Fundstelle verwiesen.
CRR- | Kapitel im | ||||||
Artikel | Inhalt | Offenlegungsbericht | Verweis auf andere Veröffentlichungen der Aareal Bank | ||||
431 | Anwendungsbereich der | "Vorwort" | |||||
Offenlegungspflichten | |||||||
435 (1) | Risikomanagementkonzept des | "Risikomanagement" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
Instituts | (EU OVA) | - Risikobericht "Risikomanagement in der Aareal Bank Gruppe" | |||||
435 (1) | Allgemeine qualitative Informationen | "Kreditrisiko und allgemeine | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
über Kreditrisiken (EU CRA) | Informationen über die Kredit | - Risikobericht "Kreditgeschäft" | |||||
risikominderung" | - Risikobericht "Kreditausfallrisiken" | ||||||
435 (1) | Qualitative Offenlegungspflichten | "Gegenparteiausfallrisiko" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
zum Gegenparteiausfallrisiko | - Risikobericht "Handelsgeschäft" | ||||||
(EU CCRA) | - Risikobericht "Kreditrisikominderung von Handelsgeschäften" | ||||||
435 (1) | Qualitative Offenlegungspflichten | "Marktrisiken" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
zum Marktrisiko (EU MRA) | - Risikobericht "Marktrisiken" | ||||||
435 (1) | Offenlegung der Liquiditäts | "Liquiditätsrisiken" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
deckungsquote und des | - Risikobericht "Liquiditätsrisiken" | ||||||
Liquiditätsrisikomanagements | - Wirtschaftsbericht "Treasury-Portfolio" | ||||||
435 (2) | Unternehmensführungsregelungen | "Informationen über Regelungen | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
zur Unternehmensführung" | - Risikobericht "Anwendungs- und Verantwortungsbereiche für das | ||||||
Risikomanagement" | |||||||
- "Bericht des Aufsichtsrats der Aareal Bank, Wiesbaden" | |||||||
Internetseite: | |||||||
www.aareal-bank.com/ueber-uns/corporate-governance | |||||||
www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/vorstand/ | |||||||
www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/aufsichtsrat | |||||||
436 | Anwendungsbereich | "Anwendungsbereich des | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
Regulierungsrahmens" | - Konzernlagebericht "Grundlagen des Konzerns" | ||||||
437 | Eigenmittel | "Eigenmittel" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
- Konzernanhang "(78) Eigenmittel und Kapitalmanagement" | |||||||
Internetseite: | |||||||
- Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente: www.aareal-bank.com/ | |||||||
investorenportal/finanzinformationen/aufsichtsrechtliche-offenlegung/ | |||||||
archiv/2020/ | |||||||
- vollständige Bedingungen der Kapitalinstrumente: www.aareal-bank.com/ | |||||||
investorenportal/finanzinformationen/emissionsbedingungen-gemaess- | |||||||
art-437-abs-1-buchstabe-c-crr/archiv/2020/ | |||||||
438 | Eigenmittelanforderungen | "Eigenmittelanforderungen" | Geschäftsbericht Aareal Bank Gruppe: | ||||
- Konzernanhang "(78) Eigenmittel und Kapitalmanagement" | |||||||
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Aareal Bank AG published this content on 26 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2021 10:30:07 UTC.