Aufsichtsrechtlicher

Offenlegungsbericht

1. Quartal 2022

der Aareal Bank Gruppe

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2022

  1. Vorwort
  2. Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

6 Risikogewichtete Positionsbeträge und Eigenmittelanforderungen

  1. Entwicklung der RWA von AIRBA-Risikopositionen
  2. Liquiditätsdeckungsquote

13 Impressum

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2022

Vorwort

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Vorwort

Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.

Die Europäische Kommission hatte im März letzten Jahres die Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 für die Offenlegung der in Teil 8 Titel II und III der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) veröffentlicht. Diese konkretisiert die ab dem 28. Juni 2021 anzuwendenden, über­ arbeiteten Offenlegungsanforderungen.

Die Aareal Bank Gruppe wird aufgrund ihrer Bilanzsumme von über 30 Mrd. € gemäß Art. 4 Nr. 146 Buchstabe d) CRR als großes Kreditinstitut klassifiziert. Der Umfang der vierteljährlich offenzulegenden Informationen ergibt sich von daher aus den in Art. 433a Abs. 1 Buchstabe c) CRR gemachten Vorgaben.

Den in den Teilen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der CRR festgelegten Anforderungen wird aufgrund der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i . V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR) auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen. Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (LEI-Code EZKODONU5TYHW4PP1R34).

Unsere Angaben in dem vorliegenden, verkürzten Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal ­Ratings-Based Approach, AIRBA).

Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.

Da der Gegenwert von Derivaten und das Gegenparteiausfallrisiko für die aufsichtsrechtlichen Angaben ausschließlich nach dem Standardansatz gemäß Art. 274 ff. CRR (Standardised Approach for Measuring Counterparty Credit Risk Exposure, SA-CCR) bestimmt werden, ist die Tabelle EU CCR7 (RWA-Fluss­ rechnung für CCR-Risikopositionen, deren Kontrahentenausfallrisiko unter Berücksichtigung der Internen- Modelle-Methode gemessen wird) nicht offenzulegen.

Ebenso bleibt die Tabelle EU MR2-B(RWA-Flussrechnung der Marktrisiken bei dem auf internen

Modellen­ basierenden Ansatz) unberücksichtigt, da wir keine internen Modelle zur Berechnung der ­Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko nutzen.

Die Aareal Bank wendet die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel gemäß Art. 473a CRR nicht an. Dadurch entfallen die zusätzlichen, in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungs­ anforderungen.

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Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2022

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Die Tabelle EU KM1 gibt einen Überblick über wesentliche aufsichtsrechtliche Kennziffern gemäß Art. 447 CRR. Darüber hinaus berücksichtigt die Übersicht zudem die zusätzlichen, aufgrund des aufsichtlichen Überprü­ fungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) geforderten Eigenmittel.

Aufgrund der zum 30. Juni 2021 erstmals offengelegten strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und der SREP-Kapitalanforderungen unterbleibt deren Offenlegung für die Vorperiode.

EU KM1: Schlüsselparameter

a

b

c

d

e

31.03.2022

31.12.2021

30.09.2021

30.06.2021

31.03.2021

Mio. €

Verfügbare Eigenmittel

1

Hartes Kernkapital (CET1)

2.240

2.322

2.225

2.298

2.248

2

Kernkapital (T1)

2.540

2.622

2.525

2.598

2.548

3

Eigenmittel

2.906

3.016

2.945

3.048

3.027

Risikogewichtete Positionsbeträge1)

4

Risikogewichtete Positionsbeträge (Risk Weighted Assets, RWA)

10.767

10.446

10.803

11.981

11.906

Kapitalquoten

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)­

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

20,81

22,23

20,59

19,18

18,9

6

Kernkapitalquote (T1-Quote)

23,59

25,10

23,37

21,69

21,4

7

Gesamtkapitalquote (TC-Quote)

26,99

28,87

27,26

25,44

25,4

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere

Risiken­

als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

EU 7a Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken

als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung

2,75

2,25

2,25

2,25

-

EU 7b

davon: in Form von CET1 vorzuhalten

1,55

1,27

1,27

1,27

-

EU 7c

davon: in Form von T1 vorzuhalten

2,07

1,69

1,69

1,69

-

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung

10,75

10,25

10,25

10,25

-

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung­

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)­

8

Kapitalerhaltungspuffer

2,50

2,50

2,50

2,50

2,5

EU 8a

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken

oder Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats

-

-

-

-

-

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer

0,00

0,01

0,01

0,01

0,0

EU 9a

Systemrisikopuffer

-

-

-

-

-

10

Puffer für global systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung

2,50

2,51

2,51

2,51

-

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen

13,25

12,76

12,76

12,76

-

12

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung verfügbares CET1

14,76

16,46

14,83

13,42

-

1) Die im vorliegenden Bericht offengelegten RWA stimmen nicht mit den in der Zwischenmitteilung veröffentlichten RWA überein. Letztere basieren auf einer RWA-Schätzung

>

unter Zugrundelegung des revised AIRBA für das gewerbliche Immobilienkreditgeschäft, basierend auf der Entwurfsfassung zur europäischen Umsetzung von Basel IV der

Europäischen Kommission (KOM) vom 27. Oktober 2021.

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Quartal 2022

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

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a

b

c

d

e

31.03.2022

31.12.2021

30.09.2021

30.06.2021

31.03.2021

Mio. €

Verschuldungsquote2)

13

Gesamtrisikopositionsmessgröße

48.047

47.724

45.803

45.607

45.049

14

Verschuldungsquote (in %)

5,29

5,49

5,51

5,70

5,7

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko

einer übermäßigen Verschuldung

(in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)­

EU 14a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer

übermäßigen Verschuldung

-

-

-

-

-

EU 14b

davon: in Form von CET1 vorzuhalten

-

-

-

-

-

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote

3,00

3,00

3,00

3,00

-

Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungsquote­

und die Gesamtverschuldungsquote

(in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote

-

-

-

-

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote

3,00

3,00

3,00

3,00

-

Liquiditätsdeckungsquote

15

Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt

(gewichteter Wert - Durchschnitt)

6.775

6.643

6.695

7.035

6.988

EU 16a

Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert

3.287

3.080

3.020

3.045

-

EU 16b Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert

549

472

450

447

-

16

Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)

2.740

2.607

2.570

2.598

2.651

17

Liquiditätsdeckungsquote, LCR (in %)

248,54

255,42

261,15

271,66

265,02

Strukturelle Liquiditätsquote

18

Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt

32.273

33.011

34.997

34.414

-

19

Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt

27.523

27.064

29.807

29.667

-

20

Strukturelle Liquiditätsquote, NSFR (in %)

117,26

121,98

117,41

116,00

-

  1. Die Berechnung der Verschuldungsquote hat sich mit der Erstanwendung der CRR II zum 30. Juni 2021 geändert. Aus diesem Grund sind die ab diesem Stichtag offengelegten Zahlen nicht mit den in Spalte e ausgewiesenen Werten vergleichbar.

Entwicklung der Schlüsselparameter

Kapitalquoten und RWA

Im Vergleich zum letzten Offenlegungsstichtag 31. Dezember 2021 haben sich die an die Aufsicht gemeldeten Kapitalquoten (CET1-, T1- und TC-Quote) um durchschnittlich 1,60 Prozentpunkte verringert. Ursächlich für diese Entwicklung sind der Anstieg der RWA (+321 Mio. €) bei gleichzeitigem Rückgang der Eigenmittel (-110 Mio. €).

Haupttreiber für die Erhöhung der RWA sind neben dem Anstieg des Neugeschäfts im Segment Struk­ turierte Immobilienfinanzierungen und der im Gegensatz zum 31. Dezember 2021 vorzunehmenden Anrechnung von Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko auch ein höheres Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (Credit Value Adjustment, CVA). Dem entgegenstehen u. a. Qualitätsver­ besserungen im Bestandsportfolio der gewerblichen Immobilienfinanzierungen aufgrund sich geänderter Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schuldner (Probability of Default, PD) und eines sich veränderten Verlusts bei Ausfall (Loss Given Default, LGD).

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Aareal Bank AG published this content on 03 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 June 2022 10:31:03 UTC.