Aufsichtsrechtlicher

Offenlegungsbericht

1. Halbjahr 2021

der Aareal Bank Gruppe

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Halbjahr 2021

  1. Vorwort
  2. Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

6 Eigenmittel

6 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

14 Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den

geprüften Abschlüssen­enthaltenen Bilanz

16 Risikogewichtete Positionsbeträge und Eigenmittelanforderungen

19 Antizyklischer Kapitalpuffer

22 Kreditrisiken und quantitative Informationen zur Kreditrisikominderung

22 Kreditqualität von Risikopositionen

  1. Einem allgemeinen Zahlungsmoratorium unterliegende Risikopositionen
  2. Kreditrisikominderung
  1. Kreditrisiko-Standardansatz
  1. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
  1. Gegenparteiausfallrisiko
  1. Liquiditätsrisiken
  1. Liquiditätsdeckungsquote
  1. Strukturelle Liquiditätsquote
  1. Verschuldungsquote
  1. Impressum

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Halbjahr 2021

Vorwort

3

Vorwort

Die Aareal Bank Gruppe ist im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als bedeutendes Kreditinstitut eingestuft und wird damit direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt.

Die Europäische Kommission hat im März dieses Jahres die Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 für die Offenlegung der in Teil 8 Titel II und III der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) veröffentlicht. Diese konkretisiert die ab dem 28. Juni 2021 anzuwendenden, überar- beiteten Offenlegungsanforderungen.

Die Aareal Bank Gruppe wird aufgrund ihrer Bilanzsumme von über 30 Mrd. € gemäß Art. 4 Nr. 146 Buchstabe d) CRR als großes Kreditinstitut klassifiziert. Der Umfang der halbjährlich offenzulegenden Informationen ergibt sich von daher aus den in Art. 433a Abs. 1 Buchstabe b) und c) CRR gemachten Vorgaben.

Den in den Teilen 2, 3, 4, 6, 7 und 8 der CRR festgelegten Anforderungen wird aufgrund der Nutzung der sogenannten "Waiver"-Regelung (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 7 Abs. 3 CRR) auf Ebene der Aareal Bank Gruppe entsprochen. Übergeordnetes Unternehmen der Gruppe ist die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (LEI-Code EZKODONU5TYHW4PP1R34).

Unsere Angaben in dem vorliegenden Offenlegungsbericht beziehen sich sowohl auf den Kreditrisiko- Standardansatz (KSA) als auch auf den fortgeschrittenen IRB-Ansatz (Advanced Internal Ratings-Based Approach, AIRBA).

Bei Zahlenangaben können sich aufgrund von Rundungen geringfügige Abweichungen ergeben.

Die Aareal Bank wendet die Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 auf die regulatorischen Eigenmittel gemäß Art. 473a CRR nicht an. Dadurch entfallen die zusätzlichen, in den EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/01 konkretisierten Offenlegungs- anforderungen.

Da die Aareal Bank Gruppe seitens der EZB auf Basis der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 nicht als global systemrelevantes Institut (G-SRI) eingestuft wurde, entfallen zudem die Offenlegungs- anforderungen gemäß Art. 437a CRR ("Offenlegung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten").

4

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Halbjahr 2021

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

Die Tabelle EU KM1 gibt einen Überblick über wesentliche aufsichtsrechtliche Kennziffern gemäß Art. 447 CRR. Darüber hinaus berücksichtigt die Übersicht zudem die zusätzlichen, aufgrund des aufsicht- lichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) geforderten Eigenmittel.

Aufgrund der zum betrachteten Stichtag erstmaligen Offenlegung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und der SREP-Kapitalanforderungen unterbleibt deren Offenlegung für die Vorperioden.

Die Angabe der Vorperiodenwerte erfolgt unter Berücksichtigung der Häufigkeit der in dieser Tabelle offenzulegenden Informationen (siehe hierzu Art. 433a CRR). Zum betrachteten Offenlegungsstichtag beschränken wir uns auf die Vorperiodenwerte, die bis zum 31. März 2021 bereits in unserer separat auf unserer Internetseite veröffentlichten Übersicht über ausgewählte Kennziffern enthalten waren.

EU KM1: Schlüsselparameter

a

b

c

d

e

30.06.2021

31.03.2021

31.12.2020

30.09.2020

30.06.2020

Mio. €

Verfügbare Eigenmittel

1

Hartes Kernkapital (CET1)

2.298

2.248

2.286

2.243

2.318

2

Kernkapital (T1)

2.598

2.548

2.568

2.543

2.618

3

Gesamtkapital

3.048

3.027

3.396

3.360

3.457

Risikogewichtete Positionsbeträge

4

Risikogewichtete Positionsbeträge (Risk Weighted Assets, RWA)

11.981

11.906

12.138

11.320

11.702

Kapitalquoten (in % des risikogewichteten

Positionsbetrags)

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)

19,18

18,9

18,8

19,8

19,8

6

Kernkapitalquote (T1-Quote)

21,69

21,4

21,3

22,5

22,4

7

Gesamtkapitalquote (TC-Quote)

25,44

25,4

28,0

29,7

29,5

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere

Risiken­

als das Risiko einer übermäßigen Verschul-

dung (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

EU 7a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken

als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung

1,27

-

-

-

-

EU 7b

davon: in Form von CET1 vorzuhalten

0,42

-

-

-

-

EU 7c

davon: in Form von T1 vorzuhalten

0,56

-

-

-

-

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung

10,25

-

-

-

-

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapital­

anforderung (in % des risikogewichteten Positions­

betrags)

8

Kapitalerhaltungspuffer

2,50

2,5

2,5

2,5

2,5

EU 8a

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken

oder Systemrisiken auf Ebene eines Mitgliedstaats

-

-

-

-

-

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer

0,01

0,0

0,0

0,0

0,2

>

Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 1. Halbjahr 2021

Übersicht aufsichtsrechtlicher Kennziffern

5

a

b

c

d

e

30.06.2021

31.03.2021

31.12.2020

30.09.2020

30.06.2020

Mio. €

EU 9a

Systemrisikopuffer

-

-

-

-

-

10

Puffer für global systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute

-

-

-

-

-

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung

2,51

-

-

-

-

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen

12,76

-

-

-

-

12

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung

verfügbares CET1

13,42

-

-

-

-

Verschuldungsquote1)

13

Gesamtrisikopositionsmessgröße

45.607

-

43.577

-

45.266

14

Verschuldungsquote (in %)

5,70

-

5,9

-

5,8

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

(in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)­

EU 14a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer

übermäßigen Verschuldung

-

-

-

-

-

EU 14b

davon: in Form von CET1 vorzuhalten

-

-

-

-

-

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote

-

-

-

-

-

Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungs­

quote und die Gesamtverschuldungsquote (in % der

Gesamtrisikopositionsmessgröße)

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote

-

-

-

-

-

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote

-

-

-

-

-

Liquiditätsdeckungsquote

15

Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt

(gewichteter Wert - Durchschnitt)

7.035

6.988

6.909

6.765

6.503

EU 15a

Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert

3.045

-

-

-

-

EU 15b

Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert

447

-

-

-

-

16

Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)

2.598

2.651

2.622

2.694

2.715

17

Liquiditätsdeckungsquote, LCR (in %)2)

271,66

265,02

264,87

252,62

240,46

Strukturelle Liquiditätsquote

18

Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt

34.414

-

-

-

-

19

Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt

29.667

-

-

-

-

20

Strukturelle Liquiditätsquote, NSFR (in %)

116,00

-

-

-

-

  1. Die Berechnung der Verschuldungsquote hat sich mit der Erstanwendung der CRR II geändert. Aus diesem Grund sind die Zahlen des aktuellen Offenlegungsstichtags nicht mit denen der beiden Vorperioden vergleichbar.
  2. Bis zum 31. März 2021 wurde die Liquiditätsdeckungsquote als Quotient der als Durchschnittswerte dargestellten Eingangsgrößen "Liquiditäts­ puffer" (Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt) und "Gesamte Nettomittelabflüsse" offengelegt. Da gemäß der bis zum 31. März 2021 anzuwendenden EBA-Leitlinien EBA/GL/2017/01 die offenzulegenden LCR-Werte als Durchschnittswert der vergangenen 12 Monate zu zeigen sind, haben wir die LCR der offenzulegenden Vorquartale entsprechend nachträglich korrigiert.

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Aareal Bank AG published this content on 13 October 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 October 2021 17:01:02 UTC.