Hauptversammlung am 19.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung   
zur Hauptversammlung                                                           
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur           
Hauptversammlung am 19.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der           
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                       
                                                                               
09.04.2020 / 15:08                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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1&1 Drillisch Aktiengesellschaft Maintal ISIN DE 0005545503 / WKN 554 550      
ISIN DE 000A2GSYD7 / WKN A2GSYD Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung    
                                                                               
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 laden wir unsere Aktionäre mit         
Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten               
am Dienstag, den 19. Mai 2020                                                  
ab 10:00 Uhr                                                                   
                                                                               
ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Alte Oper,       
Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main.                                         
                                                                               
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von                  
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine           
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte           
Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre        
Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter                  
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese       
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118    
Abs. 1 Satz 2 AktG.                                                            
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts (einschließlich     
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und des       
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben   
nach § 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das           
Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des     
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019                                       
                                                                               
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der                
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung         
zugänglich sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG                                 
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den         
gesetzlichen Vorschriften ist somit zu Tagesordnungspunkt                      
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2019                                                                           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten                  
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen           
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 719.147.802,41 wie        
folgt zu verwenden:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je für das                           
abgelaufene Geschäftsjahr 2019                                                 
dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.264.649 EUR 8.813.232,45          
dividendenberechtigte Stückaktien)                                             
                                                                               
Vortrag auf neue Rechnung EUR 710.334.569,96                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 500.000 zum Zeitpunkt der    
Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand                           
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht     
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung                            
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem      
Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter                               
Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie ein             
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet               
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                      
das heißt am 25. Mai 2020, fällig.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der    
Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.     
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2019                                                         
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der    
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu         
lassen.                                                                        
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und                     
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer   
prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das   
Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2021         
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Zweigniederlassung      
Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer     
für das Geschäftsjahr 2020 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die        
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr      
2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu wählen.           
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen    
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 vorgesehene      
Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren      
Unabhängigkeit eingeholt.                                                      
                                                                               
6. Beschlussfassung über Satzungsregelung zum Ort der Hauptversammlung und     
entsprechende Änderung von § 15 der Satzung                                    
                                                                               
§ 121 Abs. 5 AktG ermöglicht die Bestimmung eines oder mehrerer                
Versammlungsorte. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der                  
COVID-19-Pandemie soll die derzeitige Satzungsregelung angepasst werden, um    
der Gesellschaft weitere Flexibilität einzuräumen.                             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
§ 15 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                          
                                                                               
"(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer       
deutschen Börse oder am Sitz eines verbundenen Unternehmens i.S.d. §§ 15 ff.   
AktG statt."                                                                   
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeiten der Online-Teilnahme  
der Aktionäre an der Hauptversammlung und der Stimmrechtsausübung ohne         
Teilnahme (Briefwahl) sowie der Ausnahme von der Präsenzpflicht von            
Aufsichtsratsmitgliedern in bestimmten Fällen und entsprechende Ergänzungen    
der Satzung                                                                    
                                                                               
Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung der Gesellschaft den Vorstand   
dazu ermächtigen, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung       
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten             
teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im     
Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Weiter kann nach § 118       
Abs. 2 AktG die Satzung der Gesellschaft den Vorstand dazu ermächtigen,        
vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung          
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben    
dürfen (Briefwahl). § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG erlaubt es, in der Satzung        
bestimmte Fälle vorzusehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des         
Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf.              
                                                                               
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie soll nun von     
der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dem Vorstand die beschriebenen        
Handlungsoptionen einzuräumen und entsprechende Regelungen in der Satzung      
vorzusehen, um die Flexibilität der Gesellschaft zu vergrößern.                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
a) § 16 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                       
                                                                               
"(3) Ist einem Aufsichtsratsmitglied die Anwesenheit am Ort der                
Hauptversammlung aufgrund gesundheitlicher Gründe, einer dienstlich            
bedingten Verhinderung oder einem durch einen wichtigen Grund bedingten        
Aufenthalt im Ausland nicht möglich, so kann es an der Hauptversammlung auch   
im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen."                              
                                                                               
b) § 16 der Satzung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:                        
                                                                               
"(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung    
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten             
teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im     
Wege elektronischer Kommunikation ausüben können."                             
                                                                               
c) § 17 der Satzung wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:                        
                                                                               
"(3) Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen auch ohne     
an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer       
Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl)."                                     
                                                                               
8. Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeit der Zahlung einer       
Abschlagsdividende sowie entsprechende Ergänzung der Satzung                   
                                                                               
Nach § 59 Abs. 1 AktG kann die Satzung den Vorstand ermächtigen, nach Ablauf   
des Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an   
die Aktionäre zu zahlen.                                                       
                                                                               
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie soll nun von     
der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dem Vorstand die beschriebene         
Handlungsoption einzuräumen und eine entsprechende Regelung in der Satzung     
vorzusehen, um im Interesse der Aktionäre an einer möglichst frühzeitigen      
Dividendenzahlung die Flexibilität der Gesellschaft zu vergrößern.             
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
§ 20 der Satzung wird um folgenden Satz 3 ergänzt:                             
                                                                               
"Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Ablauf des            
Geschäftsjahres einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn an die   
Aktionäre zahlen."                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
I. Weitere Angaben und Hinweise                                                
                                                                               
1. Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und  
ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung)                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht                                
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 hat der
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des                                   
Aufsichtsrats entschieden, eine Hauptversammlung ohne physische Präsenz der    
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten                               
(virtuelle Hauptversammlung).                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten am 19. Mai 2020 ab 10:00                                 
Uhr live auf der Internetseite der Gesellschaft unter                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Der         
passwortgeschützte Internetservice ist für die Aktionäre                       
in diesem Jahr zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung eingerichtet   
worden. Der Zugang zum passwortgeschützten Internetservice                     
wird näher unter I.3. beschrieben.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß          
angemeldeten Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)                            
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens unter anderem ihr Stimmrecht ausüben,  
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen, Anträge                               
stellen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der      
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung hat die 1&1       
Drillisch Aktiengesellschaft insgesamt 176.764.649                             
auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede          
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte                 
im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beläuft sich somit
auf 176.764.649. Die Gesellschaft hält im                                      
Zeitpunkt der Einberufung 500.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft    
keine Rechte zustehen.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des          
Stimmrechts nach den Bestimmungen unter I.4. sind nur                          
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Die  
Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis                                 
zum Ablauf des 12. Mai 2020 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)89 889 690 633                                                 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zugegangen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder  
englischer Sprache erstellt sein.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre müssen der Gesellschaft darüber hinaus ihre Berechtigung zur     
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und                               
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises     
ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut,                        
der sich auf den Beginn des 28. April 2020 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag, sog. 
Record Date) beziehen und der Gesellschaft unter der für die Anmeldung         
genannten Adresse spätestens                                                   
bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf  
der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen        
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär                      
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur   
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen                              
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die                                     
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes                                     
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                                 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem        
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die                              
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes  
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach                                 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind                                 
nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung des 
Erwerbers bleibt unberührt. Der Nachweisstichtag                               
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den  
Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung                                    
des passwortgeschützten Internetservices auf der Internetseite der Gesellschaft
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und          
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an                            
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Ausübung sowohl des Fragerechts (hierzu  
unter II.4.) als auch des Widerspruchsrechts                                   
(hierzu unter II.5.) sind ausschließlich über den passwortgeschützten          
Internetservice möglich.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch mittels elektronischer              
Kommunikation) durch die Aktionäre selbst oder ihre Bevollmächtigten           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl 
(auch mittels elektronischer Kommunikation)                                    
abgeben. Auch dafür sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis der    
Teilnahmeberechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen                       
unter I.3. erforderlich.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen können bis spätestens Montag, den 18. Mai 2020, 24:00 Uhr, per
Post, per Fax oder per E-Mail unter der nachstehenden                          
Adresse                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                     
E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der                                    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens abgegeben, geändert oder widerrufen    
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
Diejenigen, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen, werden    
gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice                        
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder das gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten            
Internetservice übersandte Briefwahlformular zu verwenden.                     
Das Briefwahlformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch     
jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem                             
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall  
der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags                                  
infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater  
oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG,                                 
die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in   
der Hauptversammlung erbieten, können sich der                                 
Briefwahl bedienen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende          
Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge                    
berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Internetservice, (2) per E-Mail,   
(3) per Telefax, (4) auf dem Postweg übersandte                                
Erklärungen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Stimmrechtsvertretung                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst durch Briefwahl ausüben wollen,     
können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung                  
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine      
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten,                             
ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die             
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und darüber hinaus                      
der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter I.3. beschrieben       
erforderlich.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,                              
wenn weder Intermediäre noch Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder   
sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die                                  
sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der   
Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigt werden.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre,                    
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen              
nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur       
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung                               
erbieten, erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die            
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.             
Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung       
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher                             
Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen             
Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person nach § 135                        
Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des     
Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigen                  
wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht         
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden   
den ordnungsgemäß angemeldeten Personen gemeinsam                              
mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice übersandt. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw.                                    
ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem 
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten vorzugsweise über den      
passwortgeschützten Internetservice unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten                 
Vollmachtsformulars zu erteilen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf 
kann der Gesellschaft bis spätestens Montag,                                   
den 18. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                     
E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der    
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens bis zum Beginn der Abstimmung in der   
virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten   
Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung                             
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein    
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung                   
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits     
erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten                        
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten         
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte nicht physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen können, sondern                                    
das Stimmrecht ebenfalls ausschließlich per Briefwahl oder über eine           
(Unter-)Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der                          
Gesellschaft ausüben können.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der            
Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene                        
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind         
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können                            
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu       
beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht                         
nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre  
eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter                 
weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu     
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso                               
wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum                                     
Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle einer           
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten                          
Stimmrechtsvertreters ist eine ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden  
Bestimmungen unter I.3. erforderlich.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können  
bis spätestens Montag, den 18. Mai 2020, 24:00                                 
Uhr, unter der nachstehenden Adresse                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
Deutschland                                                                    
Fax: +49 (0)89 889 690 655                                                     
E-Mail: 1und1-drillisch@better-orange.de                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der                                    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens abgegeben, geändert oder widerrufen    
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung 
gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags              
infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diejenigen, die eine Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der   
Gesellschaft erteilen wollen, werden gebeten,                                  
hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder das ihnen gemeinsam mit den Zugangsdaten für den passwortgeschützten      
Internetservice übersandte Vollmachtsformular zu                               
verwenden. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren               
Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und                    
ist außerdem im Internet unter                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn Briefwahlstimmen und Bevollmächtigungen/Weisungen an die von der          
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen,                          
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander                               
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge        
berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Internetservice,                   
(2) per E-Mail, (3) per Telefax, (4) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
II. Rechte der Aktionäre                                                       
                                                                               
(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)            
                                                                               
                                                                               
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der           
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum                           
Ablauf des 18. April 2020 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen:                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Vorstand                                                                       
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122  
Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen                                   
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand   
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der                                
Tagesordnung zu stellen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge, die der Gesellschaft zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung  
im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG unter der nachstehend                           
angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 4. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugegangen sind,
werden den Aktionären unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst einer etwaigen Begründung ist     
folgende Adresse ausschließlich maßgeblich:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Investor Relations                                                             
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)6181 412-183                                                   
E-Mail: ir@1und1-drillisch.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren  
Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen                                
gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht    
über die Internetseite zugänglich gemacht werden                               
müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gestellte, zulässige Gegenanträge so       
behandeln, als ob sie in der virtuellen Hauptversammlung                       
mündlich gestellt worden wären.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Mitgliedern des      
Aufsichtsrats (sofern diese Gegenstand der Tagesordnung                        
sind) und/oder Abschlussprüfern zu machen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Solche Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 AktG, die der          
Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse                         
bis zum Ablauf des 4. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden unverzüglich
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse ausschließlich   
maßgeblich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Investor Relations                                                             
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5                                                     
63477 Maintal                                                                  
Deutschland                                                                    
Telefax: +49 (0)6181 412-183                                                   
E-Mail: ir@1und1-drillisch.de                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren       
Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß                          
§ 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag nicht 
über die Internetseite zugänglich gemacht werden                               
müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß gemachte, zulässige Wahlvorschläge so      
behandeln, als ob sie in der virtuellen Hauptversammlung                       
mündlich gemacht worden wären.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht                                
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ist den
Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung                                  
zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch die Möglichkeit       
einzuräumen, Fragen zu stellen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Fragemöglichkeit der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihrer       
Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege der                               
elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice auf  
der Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens eingeräumt.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der   
Gesellschaft bis 17. Mai 2020, 24:00 Uhr, Fragen                               
zu den Gegenständen der Tagesordnung über den passwortgeschützten              
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens übermitteln. Während der virtuellen    
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt                                  
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,          
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht              
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entscheidet der Vorstand 
nach pflichtgemäßem, freien Ermessen, welche                                   
Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und
im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle                                   
Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und          
institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen                       
bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand  
behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen                                 
in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu            
beantworten. Der Vorstand kann auch vorgeben, dass Fragen                      
bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer            
Kommunikation einzureichen sind; dazu hat sich der Vorstand,                   
wie vorstehend beschrieben, entschieden.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Möglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, die das Stimmrecht  
im Wege der oben beschriebenen elektronischen                                  
Kommunikation (Briefwahl) ausgeübt haben, Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung einzulegen, wird ausschließlich                               
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über den passwortgeschützten      
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft                         
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
gemäß des dafür vorgesehenen Verfahrens dem amtierenden Notar gegenüber bis zur
Beendigung der virtuellen Hauptversammlung                                     
durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1   
AktG gegen einen Beschluss der Hauptversammlung                                
einlegen. Die Erklärung ist von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis  
zu deren Ende möglich.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft      
benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum                             
Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
III. Informationen und Unterlagen;                                             
                                                                               
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft                                 
                                                                               
                                                                               
Ab Einberufung der virtuellen Hauptversammlung sind zusammen mit dieser        
Einberufung die zugänglich zu machenden Unterlagen                             
und weitere Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.1und1-drillisch.de/investor-relations/hv2020                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung         
zugänglich sein.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft     
eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,                       
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die
oben genannte Internetseite zugänglich gemacht                                 
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse veröffentlicht.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
IV. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre                                     
                                                                               
Die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher          
personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname,                        
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien   
und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls                        
personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden      
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen                     
Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen  
Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung                                  
der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung  
rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage                               
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 
ff. AktG sowie i.V.m. § 1 des Gesetzes über                                    
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und        
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen                         
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020. Darüber hinaus können                 
Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung      
dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen    
(Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit                                  
die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, 
erhält die 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                    
diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen         
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten                        
die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich
nach Weisung der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                              
und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung         
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft                            
und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf            
personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter                   
haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu
behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene                                
Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben und  
im Wege elektronischer Zuschaltung die virtuelle                               
Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften            
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG, soweit                    
die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter darin aufgeführt werden) für andere      
Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies                               
gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls     
vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes                            
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und   
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen                         
der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020).                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und          
Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen                            
Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die              
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht                     
mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen         
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden                            
und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw.                
Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten                 
personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer   
personenbezogenen Daten oder die Einschränkung                                 
der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären bzw.                
Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden              
zu.                                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f)   
DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw.                                  
Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein            
Widerspruchsrecht zu.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter                                    
den Datenschutzbeauftragten der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft unter:        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                             
Konzerndatenschutzbeauftragte                                                  
Wilhelm-Röntgen-Str. 1 - 5                                                     
63477 Maintal                                                                  
E-Mail-Adresse: ir@1und1-drillisch.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Weitere Informationen zum Datenschutz für Aktionäre sind auf der Internetseite 
der 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft unter                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
https://www.1und1-drillisch.de/datenschutz                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Maintal, im April 2020                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Der Vorstand -                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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09.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft                                  

             Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5                                          

             63477 Maintal                                                     

             Deutschland                                                       

E-Mail:      ir@1und1-drillisch.de                                             

Internet:    https://www.1und1-drillisch.de                                    

ISIN:        DE0005545503, DE000A2GSYD7                                        

WKN:         554550, A2GSYD                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,   
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1019589  09.04.2020