Aktionär bei Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) möchte man derzeit nicht sein. In schöner Regelmäßigkeit kommen Hiobsbotschaften aus den USA, die den Aktienkurs immer weiter nach unten ziehen. Bleibt die Frage, wann in breiter Front erstmals personelle Konsequenzen aufgrund des Monsanto-Debakels gefordert werden.

Nichtentlastung
Die Hauptversammlungssaison läuft auf Hochtouren. Eines der Highlights war mit Sicherheit die Hauptversammlung der Bayer AG. Am 26. April 2019 wurde dann auch tatsächlich Geschichte geschrieben. Mit nur 44,5 Prozent der abgegebenen Stimmen wurde für die Entlastung des Vorstands votiert – ein absolutes Novum in der Geschichte des DAX.

Hintergrund dieser Entwicklung waren zahlreiche Initiativen, den Vorstand von Bayer nicht zu entlasten. Die Gründe sind nachvollziehbar. Die Übernahme von Monsanto haben dem Unternehmen eben nicht nur Gewinn- und Umsatzpotenziale beschert, sondern auch Prozessrisiken in Milliardenhöhe. Eine dieser Initiativen wurde von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW initiiert.

DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler hatte im Vorfeld der Hauptversammlung erklärt: „Aufgrund der aktuellen Situation ist es den Aktionären nicht möglich, eine abschließende, seriöse Entscheidung über die Entlastung von Vorstand und auch Aufsichtsrat zu treffen. Die Bayer-Führung verweist fortwährend auf die langfristige Sinnhaftigkeit der Monsanto-Übernahme, die Aktionäre dagegen sehen den massiven Verlust in ihren Depots und in der Reputation des Bayer-Konzerns.“ Die Nichtentlastung war daher auch die klare Konsequenz, nachdem eine Vertagung der Abstimmung über die Entlastung nicht in Betracht gezogen wurde.

Personaldebatte
Zwar wurde die daraufhin losgetretene Personaldebatte vom Aufsichtsrat sofort versucht im Keim zu ersticken. Dennoch hat die Nicht-Entlastung eines DAX-Vorstands Signalwirkung. Noch am Abend der Hauptversammlung kam der Aufsichtsrat kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, bei der dem Vorstand einstimmig das Vertrauen ausgesprochen und der Strategie des Unternehmens erneut ausdrücklich zugestimmt wurde. „Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt allerdings, dass die Hauptversammlung ein deutliches Signal an den Vorstand senden wollte, die Stärken der Bayer AG künftig wieder deutlicher zur Geltung zu bringen“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Wenning im Anschluss. Weiter erklärte er: „Der Aufsichtsrat wird dieses Votum zum Anlass nehmen, den Bayer-Vorstand dabei zu unterstützen, das Vertrauen der Aktionäre und weiterer Stakeholder in das Unternehmen und seine Strategie schnellstmöglich und vollständig wieder zurückzugewinnen. Höchste Priorität haben dabei die entschiedene und erfolgreiche Verteidigung in den anstehenden Berufungsverfahren und Gerichtsverhandlungen zu Glyphosat sowie das Erreichen der anspruchsvollen operativen Wachstums- und Renditeziele, die der Vorstand im Dezember vergangenen Jahres kommuniziert hatte.“

Anspruch und Wirklichkeit
Sowohl Vorstandschef Werner Baumann als auch Aufsichtsratschef Werner Wenning müssen sich in diesen Tagen an diesen Aussagen messen lassen. Anlass für Kritik gibt es weiterhin genug. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Monsanto 2016 Listen mit Unterstützern und Kritikern erstellt hatte und damit gegen ethische Grundsätze, möglicherweise aber auch gegen gesetzliche Regelungen verstoßen haben könnte. Bayer kündigte eine Untersuchung an und bat um Entschuldigung. Am 13. Mai folgte mit dem Urteil im Fall Pilliod vs. Monsanto, einem Prozess vor dem Superior Court des Bundesstaates Kalifornien für den Bezirk Alameda, ein nächstes Debakel. Die Jury verurteilte den Pharmakonzern zu 2 Mrd. US-Dollar Schadensersatzzahlungen. Ein Ehepaar hatte jahrelang das Unkrautvernichtungsmittel Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat genutzt und macht Monsanto nun für die Krebserkrankung verantwortlich. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und Bayer hat bereits Rechtsmittel angekündigt, aber die Signalwirkung ist verheerend.

Fazit
Der Kursverlauf zeigt an: Das aktuelle Bayer-Management dürfte bei den Aktionären weiterhin keine Begeisterungsstürme auslösen. Entscheidend, wie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmensführung und Eigentümern sich entwickelt, dürfte aber nicht das Verhalten von Bayer selbst, sondern der Ausgang der unzähligen Prozesse in den USA sein. Sollten in nächster Zeit für Bayer erneut negativ ausfallende Urteile gefällt werden, dürfte die Personaldebatte richtig ins Rollen kommen. Auch wenn es im aktuellen Fall sicher zu einer Reduzierung der Strafe kommt, dürfte dies der Aktie einmal mehr nicht gut tun. Mit entsprechenden Short-Produkten könnte man dann als geschundener Bayer-Anleger aber wenigstens etwas von seinen Verlusten wettmachen. Optimisten könnten mit Long-Produkten auf steigende Kurse setzen.

Anleger, die auf einen Aufwärtstrend der Bayer-Aktie setzten und sogar überproportional von steigenden Kursen des DAX-Wertes profitieren möchten, schauen sich am besten entsprechende Hebelprodukte (WKN: HX5AFW / ISIN: DE000HX5AFW5) auf der Long-Seite an. Skeptiker haben mit passenden Short-Produkten (WKN: HX5418 / ISIN: DE000HX54183) die Gelegenheit gehebelt auf fallende Kurse der Bayer-Aktie zu setzen.

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