BERLIN (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn wegen des Verdachts auf Steuerstraftaten. Nach Informationen der "Bild am Sonntag" geht es unter anderem um Überweisungen in den vergangenen beiden Jahren von insgesamt rund zehn Millionen Euro auf Schweizer Konten. Die Zeitung berichtet aus den Ermittlungsakten, laut denen der Verdacht bestehe, dass fällige Steuern nicht bezahlt worden seien. Winterkorns Anwalt Felix Dörr wies in der Zeitung die Vorwürfe zurück.

Klaus Ziehe, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sagte der "Bild am Sonntag": "Wir werden uns nach dem Abschluss der Ermittlungen zu den Ergebnissen äußern, vorher nicht." Am Sonntag war die Staatsanwaltschaft für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Dem Zeitungsbericht zufolge begann das Verfahren 2017 zunächst mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Da Ermittler einen Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vermuteten, übernahm die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Vorgang.

Die "Bild am Sonntag" berichtet weiter aus den Ermittlungsakten, dass Winterkorn 2016 und 2017 hohe Millionenbeträge von einem seiner Konten bei der Sparda Bank Nürnberg auf ein Treuhandkonto seines Steuerberaters überwiesen haben soll. Von dort soll das Geld in Depots der Bank Vontobel nach Zürich geflossen sein. Darunter soll ein Depot gewesen sein, dass Winterkorns Ehefrau zugeordnet worden sei. Die Ermittler haben laut der Zeitung den Verdacht, dass ein Teil der Überweisungen eine Schenkung gewesen sei, für die mehr als eine halbe Million Euro Schenkungssteuer angefallen wäre.

In einem Vermerk soll die Staatsanwaltschaft festgehalten haben, dass Winterkorn vermutlich Vermögenswerte in die Schweiz verschoben habe, um einen "Notgroschen" zu haben. Angesichts der Dieselaffäre drohen Winterkorn hohe Schadensersatzansprüche von VW, sollten ihm Pflichtverletzungen nachgewiesen werden.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr sagte der "Bild am Sonntag": "Herr Dr. Winterkorn ist in der Verfügung über sein Vermögen völlig frei; es ist seine höchstpersönliche Entscheidung, wie und durch wen er sein Vermögen verwalten lässt. (. . .) Nach Beurteilung des steuerlichen Beraters von Herrn Dr. Winterkorn ist dieser Vorgang frei von jeder steuerlichen Beanstandung."/pos/DP/mis