Börsen-Zeitung: Das Datenkartell, Kommentar zu Facebook von Stefan
Paravicini
   Frankfurt (ots) - Gerade mal eine Woche ist es her, da joggte 
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg noch vergnügt durch Berlin, 
versprach in einem sogenannten "Townhall"-Meeting in der 
Bundeshauptstadt, dass sein Konzern bei der Handhabe von 
Hasskommentaren im Internet schneller und zupackender als bisher 
vorgehen werde, und gelobte in politischen Gesprächen wie mit dem 
Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), dass das weltweit dominierende 
soziale Netzwerk in Deutschland künftig pfleglicher mit den Daten 
seiner Nutzer umgehen wolle. Und jetzt das: Die Bundeskartellbehörde 
hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.

   Die Laune des Firmengründers und CEOs wird die Nachricht aus Bonn 
erst einmal nicht trüben. Schließlich hat das Bundeskartellamt noch 
eine Menge Arbeit vor sich, um darzulegen, dass Facebook erstens 
gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt und dabei zweitens auch 
eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Da es sich im vorliegenden
Fall um ein Verwaltungs- und ausdrücklich nicht um ein 
Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt, droht Facebook außerdem keine 
Strafe im Umfang von bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes, 
sondern im schlimmsten Fall eine Anpassung der allgemeinen 
Geschäftsbedingungen.

   Von der unmittelbaren Bedrohungslage abgesehen, dürften aber nicht
nur in der juristischen Abteilung am Firmensitz des Internetkonzerns 
in Menlo Park die Alarmglocken schrillen. Wenn der Schritt des 
Bundeskartellamtes Nachahmer finden sollte und Mängel beim 
Datenschutz in Verbindung mit einer marktbeherrschenden Position in 
Zukunft nicht nur Ärger mit den relativ zahnlosen Datenschutzbehörden
einbringen, dürfte das nicht spurlos an Unternehmen wie Facebook, 
Google oder Amazon vorbeigehen.

   Eine Ordnungsstrafe wie die gerade vom Landgericht Berlin 
verhängten 100.000 Euro, auf die sich Facebook nach einer Klage des 
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen eingelassen hat, ist nur aus
PR-Gründen lästig. Im Werkzeugkasten der Wettbewerbshüter gibt es im 
Vergleich dazu schweres Gerät mit ernsthaftem Drohpotenzial.

   Das Verfahren gegen Facebook wird dieses Potenzial wohl noch nicht
ausschöpfen, könnte aber zum Präzedenzfall für die künftige Handhabe

von Konzernen werden, deren Stellung im Wettbewerb unmittelbar mit 
ihrem unbeschränkten Zugriff auf die Daten ihrer Nutzer 
zusammenhängt. Mark Zuckerberg wird beim nächsten Deutschlandbesuch 
jedenfalls auch einmal durch Bonn joggen wollen.

OTS:              Börsen-Zeitung
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