DUISBURG (dpa-AFX) - Ohne VW-Chef Herbert Diess, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden war, hat das Duisburger Landgericht am Dienstag über Schadenersatzklagen gegen den Autokonzern verhandelt. In den Verfahren geht es um die vom Bundesgerichtshof als Sachmangel eingestufte Abschaltautomatik für Dieselfahrzeuge. Die Verhandlung brachte ein heftiges Scharmützel zwischen dem Vorsitzenden der 13. Zivilkammer und dem Anwalt von VW, der schließlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellte.

"Ich vermisse Herrn Dr. Diess", sagte Richter Bellenbaum zu Beginn der Verhandlung. Warum der VW-Chef nicht nach Duisburg gekommen war, konnte der Anwalt des Konzerns nicht sagen. Darüber habe er "keine Kenntnis". Richter Bellenbaum fand das "ganz und gar unbegreiflich". Als Vertreter von Volkswagen müsse der Anwalt "selbstverständlich" etwas zum Fernbleiben des Vorstandschefs sagen können. Der Anwalt sei kein "geeigneter Vertreter" für den VW-Chef. Ein Ordnungsgeld verhängte Bellenbaum nicht. Er will aber das Fernbleiben von Diess bei seinem Urteil berücksichtigen.

Der Richter wollte den VW-Chef vor allem zu einer Äußerung von Diess in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz befragen. Dort hatte er gesagt: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug." Diese Äußerung sei eindeutig im Zusammenhang mit einer früheren Bestrafung von VW in den 1970er-Jahren in Kalifornien gefallen und habe nichts "mit der aktuellen Abgasproblematik" zu tun gehabt, wiederholte der Anwalt die von VW vorgebrachte Einordnung der Äußerung von Diess.

Der Kammervorsitzende sieht dies wohl anders. Bellenbaum las seine Mitschrift der entsprechenden Passage aus der Sendung vor. Aus dem Verlauf des Gesprächs geht seiner Meinung nach klar hervor, "dass es um die aktuelle Abgasproblematik" gegangen sei. Dafür spreche auch das sekundenlange Schweigen von Diess und den anderen Teilnehmern der Talkshow nach der Äußerung. Da sei dem VW-Chef möglicherweise "bewusst geworden, dass er einen Fehler gemacht hat", sagte Bellenbaum.

Das sei eine rein persönliche Einschätzung des Richters und nicht gerichtsbekannt, denn die Kläger hätten sich gar nicht auf das Interview bezogen, erwiderte der Anwalt. Der Kammervorsitzende argumentiere "ohne jegliche objektive Grundlage" einseitig zu Lasten von VW, begründete Anwalt Keller seinen Befangenheitsantrag. Der Richter lasse die "erforderliche Neutralität" vermissen. Über den Antrag müssen jetzt die anderen Richter der 13. Zivilkammer und ein Mitglied einer anderen Kammer entscheiden.

In den Verfahren geht es um die vom Bundesgerichtshof als Sachmangel eingestufte Abschaltautomatik für Dieselfahrzeuge. Zwei Kläger verlangen deshalb Schadenersatz.

Wie sein Urteil ausfallen könnte, ließ der Richter erkennen. Er wies auf seine früheren Entscheidungen hin, in denen er Dieselkäufern Schadenersatz zugesprochen hatte. Den Antrag des VW-Anwalts, den Fall als verjährt einzustufen, will er offenbar ablehnen. Seiner Meinung nach könne die Verjährungsfrist frühestens mit den Äußerungen von Diess im ZDF beginnen. Da sei zum ersten Mal erkennbar gewesen, "dass VW zugestehen könnte, betrogen zu haben"./hff/DP/nas