Der nigerianische Zoll gab am Dienstag bekannt, dass Beamte zwei Hyänen, ein Stachelschwein und 24 geschützte Vögel abgefangen haben. Dies ist die sechste große Beschlagnahmung von Wildtieren, seit das Parlament im Oktober ein lang erwartetes Schutzgesetz verabschiedet hat, das jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.

Der Gesetzentwurf, der den Rahmen für den Wildtierschutz in Nigeria grundlegend reformieren und die Strafen drastisch verschärfen soll, passierte Ende letzten Jahres beide Kammern der Nationalversammlung, muss aber noch vom Präsidenten unterzeichnet werden.

"Es gab ein Versäumnis in den Anhängen, in denen einige Arten, die weltweit als gefährdet eingestuft sind, in Nigeria nicht als bedroht galten", sagte Terseer Ugbor, ein an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligter Abgeordneter. "Wir mussten dies korrigieren."

Ugbor erklärte, dass die Überarbeitungen nun abgeschlossen seien und der Entwurf zur Unterzeichnung bereitliege.

Naturschutzorganisationen betonten, dass sie auf eine zügige Unterzeichnung des Gesetzes drängen.

"Die Unterzeichnung des Gesetzes wird Ermittler, Staatsanwälte und die Justiz erheblich stärken, um den illegalen Handel mit Wildtieren einzudämmen", sagte Linus Unah, Westafrika-Direktor der Naturschutzorganisation Wild Africa.

Das Gesetz würde das nationale Recht stärker an internationale Abkommen anpassen, die Listen geschützter Arten erweitern und härtere Sanktionen einführen, einschließlich längerer Haftstrafen und höherer Geldbußen.

Während die präsidiale Unterschrift noch aussteht, geht der Wildtierhandel, den das Gesetz eindämmen soll, unvermindert weiter - wie die jüngsten Beschlagnahmungen verdeutlichen.

Seit Oktober hat der nigerianische Zolldienst laut offiziellen Erklärungen Elfenbein in Abuja, lebende Schuppentiere in nördlichen und südwestlichen Bundesstaaten, ein Löwenjunges und Affen nahe der Grenze zu Benin sowie zuletzt die in einem Fahrzeug in der nordöstlichen Stadt Maiduguri versteckten Tiere abgefangen.

Abdullahi Maiwada, ein Sprecher des Zolls, sagte, die Behörde könne sich nicht zu den Verzögerungen bei der Inkraftsetzung des Gesetzes äußern, begrüße jedoch einen stärkeren rechtlichen Rahmen zur Unterstützung der Strafverfolgung.