Die US-Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) gab am Freitag bekannt, dass sie die Durchsetzung von Maßnahmen gegen bestimmte nicht zugelassene E-Zigaretten und Nikotinbeutel-Produkte nicht priorisieren wird, sofern für diese Unternehmen Vermarktungsanträge zur Prüfung vorliegen.

Die neue Richtlinie gilt für Produkte mit Anträgen auf Marktzulassung, die zur Prüfung angenommen wurden, oder für ergänzende Einreichungen, die seit mehr als 180 Tagen anhängig sind, so die Behörde.

Hersteller von E-Zigaretten mit anderen Aromen als Tabak, die aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Konsums durch Jugendliche unter verstärkter Beobachtung stehen, müssen zudem ausreichende wissenschaftliche Daten vorlegen, um zu beurteilen, ob die Produkte 'für den Schutz der öffentlichen Gesundheit angemessen' sind.

Die Änderung bedeutet, dass Hersteller, deren Produkte die Bedingungen der Behörde erfüllen, voraussichtlich keine Vollstreckungsmaßnahmen zu befürchten haben, selbst wenn sie ihre Produkte ohne die gesetzlich erforderliche Lizenz vertreiben.

Dies stellt einen Impuls für Unternehmen wie Philip Morris International dar, die mit der Markteinführung neuer Produkte gewartet haben, während sie auf eine Entscheidung der Behörde hofften - teils zu Lasten von Marktanteilen.

Tabakkonzerne haben bei Präsident Donald Trump und anderen Schlüsselfiguren der Administration für Änderungen geworben, darunter ein schnelleres und klareres Zulassungsverfahren durch die FDA.

Anfang dieser Woche genehmigte die Behörde die Vermarktung bestimmter E-Zigaretten mit Fruchtgeschmack, was die erste Zulassung von Dampfprodukten ohne Tabakaroma darstellt.

Die FDA erklärte am Freitag zudem, dass Anträge, die detaillierte Daten zur Produktzusammensetzung, zu Gesundheitsrisiken und Gerätespezifikationen enthalten, eher den regulatorischen Standards entsprechen dürften.

'Indem diese Tabakprodukte bei der Durchsetzung nicht priorisiert werden, kann die FDA ihre Ressourcen für die Rechtsdurchsetzung besser zuteilen. Der FDA fehlen die Mittel, um gegen jedes Produkt vorzugehen, das keine Zulassung erhalten hat', hieß es.

Die FDA kann jedoch weiterhin Maßnahmen gegen Produkte ergreifen, die bestimmte 'mutmaßlich für Minderjährige attraktive Elemente aufweisen, wie die Darstellung einer cartoonartigen fiktiven Figur, die Verschleierung der Eigenschaft als Dampfprodukt oder die Ähnlichkeit mit einem Kinderspielzeug, einem Telefon oder einer Spieleplattform'. (Berichterstattung durch Aishwarya Venugopal in Bengaluru und zusätzliche Berichterstattung durch Emma Rumney in London; Redaktion durch Sriraj Kalluvila)