Die Richter prüfen derzeit, ob sie der Berufung von Robinhood gegen die Entscheidung einer Vorinstanz stattgeben. Diese hatte eine geplante Sammelklage von Klägern wieder zugelassen, die behaupten, das Unternehmen habe die negativen Auswirkungen des abebbenden Hypes um Meme-Aktien und Kryptowährungen vor dem Börsengang im Juli 2021 nicht ausreichend offengelegt.
Die Kläger, Investoren, die im Zuge des IPO Robinhood-Aktien erworben hatten, klagten auf Basis von Bestimmungen des Securities Act von 1933. Dieses Bundesgesetz zum Anlegerschutz soll sicherstellen, dass Unternehmen korrekte Informationen bereitstellen, die für fundierte Anlageentscheidungen erforderlich sind.
Nach dem Börsengang veröffentlichte Ergebnisse, die Rückgänge beim Umsatz und bei wichtigen Leistungskennzahlen zeigten, führten laut den Klägern zu einem drastischen Einbruch des Aktienkurses des in Menlo Park, Kalifornien, ansässigen Unternehmens.
Sie behaupten, Robinhood habe in seinen IPO-Unterlagen falsche und irreführende Angaben gemacht sowie wesentliche Fakten verschwiegen. Insbesondere sei die Abhängigkeit von spekulativen Handelswellen bei durch soziale Medien getriebenen Meme-Aktien wie GameStop und der Kryptowährung Dogecoin nicht offengelegt worden. Dieser Trend habe bereits Monate vor dem IPO nachgelassen und die Finanzaussichten gefährdet.
Robinhood wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass das Unternehmen aufgrund der Handelsvolumenspitzen Anfang 2021 in seinen Börsenunterlagen umfassende Angaben zu künftigen Risiken gemacht und vor einem Rückgang nach den durch Meme-Aktien und Dogecoin getriebenen Höchstständen gewarnt habe.
Die Hauptkläger in dem erstmals 2021 eingereichten Verfahren sind Vinod Sodha, ein Psychiater aus Beverly Hills, Kalifornien, und seine Tochter Amee Sodha, eine Ärztin aus Millburn, New Jersey.
Der US-Bezirksrichter Edward Chen in San Francisco hatte die Klage im Jahr 2024 abgewiesen, da er die Behauptungen der Kläger über Versäumnisse seitens Robinhood als nicht ausreichend für die Fortführung des Verfahrens erachtete.
Das US-Berufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco nahm das Verfahren im Jahr 2025 wieder auf und stellte fest, dass Chen bei den im Fall relevanten Wertpapiergesetzen und -vorschriften falsche Maßstäbe angelegt habe.
Robinhood drängte den Supreme Court zur Annahme des Falls und erklarte, dass die Entscheidung des neunten Bezirks Unternehmen massiven Haftungsrisiken aussetze und gleichzeitig belastende Offenlegungspflichten auferlege, die Gefahr liefen, Anleger mit trivialen Informationen zu überhäufen.



















