Informationen für depotführende Kreditinstitute

Nachweisstichtag Ende des 2.6.2026:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2.6.2026 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin oder Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotbestätigung

Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9.6.2026 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform: Per Post oder STRABAG SE

    Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel Köppel 60

    Per SWIFT CPTGDE5WXXX

    ISO 15022 (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)

    Per SWIFT ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

    ISO 20022 seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11)

    Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter https://www.strabag.com zur Verfügung.

  2. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 2 genügen lässt:

Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

Per E-Mail anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden:

telefonisch: +43 (0) 664 264 264 5

per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at]

Angaben

‌Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes

  • Angaben über den Aktionär bzw. die Aktionärin: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, ISIN AT000000STR1

  • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung

  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 2.6.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Ausstellung nicht vor 3.6.2026!

Aus diesem Grund ist die Übermittlung einer Depotbestätigung vor dem 3.6.2026 nicht möglich.

Sprache

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Keine Teilnahme ohne vollständige und richtige Depotbestätigung

Die Gesellschaft macht höflich darauf aufmerksam, dass für Aktionärinnen und Aktionäre, deren depotführende Kreditinstitute im Sinne der obigen Ausführungen keine vollständige und richtige Depotbestätigung gemäß § 10a AktG rechtzeitig und auf einem der oben angeführten Kommunikationswege übermittelt haben, weder eine Teilnahme an der Hauptversammlung noch eine Ausübung des Stimmrechts möglich ist!

Beispiele

Um fehlerhafte oder unvollständige Depotbestätigungen, welche nicht den Anforderungen des § 10a AktG entsprechen, zu vermeiden, wird auf beiliegende Muster bzw. Beispiele verwiesen für den Fall der Übermittlung von Depotbestätigungen in Schriftform per Post. Wohlverstanden ist, dass die Muster und Beispiele nur zur Veranschaulichung dienen und von der Gesellschaft alle Depotbestätigungen akzeptiert werden, die inhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und rechtzeitig auf einem der oben genannten Kommunikationswege der Gesellschaft zugehen.

Eintrittskarten

Als depotführendes Kreditinstitut werden Sie höflich gebeten, den teilnahmeberechtigten Aktionärinnen und Aktionären, die von Ihnen in den Depotbestätigungen genannt sind, Anmeldebestätigungen oder Eintrittskarten

zu übermitteln, in welcher der Name der Aktionärin bzw. des Aktionärs und die Anzahl der Aktien verzeichnet sind. Dies beschleunigt die Registrierung der Aktionärinnen und Aktionäre am Tag der Hauptversammlung und macht in der Regel die Überprüfung der Identität von Personen, die eine Eintrittskarte vorweisen können, durch amtlichen Lichtbildausweis entbehrlich.

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Strabag SE published this content on May 13, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 13, 2026 at 07:57 UTC.