STRABAG SE Villach, FN 88983 h Beschlussvorschläge des Vorstands für die 22. Ordentliche Hauptversammlung 12.6.2026
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025

    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 ist ein Bilanzgewinn in der Höhe von

    € 342.843.747,80 ausgewiesen.

    Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von € 2,90 je (dividendenberechtigter) Stückaktie vor.

    Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dividendenzahltag ist der 23.6.2026; der Dividenden-Extag ist der 17.6.2026.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

    Der Vorstand schlägt vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

    Der Vorstand schlägt vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

    Zu diesem Tagesordnungspunkt hat ausschließlich der Aufsichtsrat einen Beschlussvorschlag zu erstatten.

  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025

    Der Vorstand schlägt vor, den Vergütungsbericht über die den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte oder geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2025, wie dieser zur Vorbereitung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.strabag.com) zugänglich gemacht ist, zu beschließen.

  7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik

    Zu diesem Tagesordnungspunkt hat ausschließlich der Aufsichtsrat einen Beschlussvorschlag zu erstatten.

  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

    Änderung der Satzung in § 4 "Grundkapital und Aktien", § 9 "Aufsichtsrat -Zusammensetzung", § 12 "Aufsichtsrat - Beschlussfähigkeit, Verhandlungen",

    § 13 "Aufsichtsrat - Aufgaben", § 15 "Aufsichtsrat - Ausschüsse",

    § 17 "Hauptversammlung - Teilnahme", § 18 "Hauptversammlung - Stimmrecht, Beschlüsse", § 20 "Hauptversammlung und Wirkungskreis", § 21 "Jahresabschluss, Dividende"

    1. Beschlussvorschlag

      Der Vorstand schlägt vor, die Änderung der Satzung entsprechend dem Satzungstext zu beschließen, der den Aktionären gemäß § 108 Abs 4 AktG zur Vorbereitung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.strabag.com) zugänglich gemacht wurde. Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung sind darin ersichtlich.

    2. Begründung

Der Vorstand erachtet die Änderungen der Satzung, wie zu den einzelnen Punkten erläutert, als erforderlich und zweckmäßig:

In § 4 Abs 7 der Satzung soll das gesetzliche Wahlrecht ausgeübt werden und die zusätzliche Anteilsschwelle von 3 vH gemäß § 130 Abs 1 Börsegesetz 2018 für Beteiligungsmeldungen eingeführt werden. Damit wird die Transparenz der Aktionärsstruktur gefördert.

Die Hauptversammlung soll nach § 9 Abs 4 der Satzung die Möglichkeit haben -wie bei regulären Aufsichtsratswahlen - auch bei Ersatzwahlen die Funktionsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds festzusetzen.

§ 12 Abs 6 der Satzung legte bisher eine fixe Frist von einer Woche, innerhalb derer ein Widerspruch gegen ein Umlaufverfahren erhoben werden konnte, fest. Umlaufbeschlüsse sollen möglichst flexibel auch binnen kürzerer Frist gefasst werden können, sodass die Frist und Form für den Widerspruch in der Satzung gestrichen werden sollen.

Die Änderung in § 17 Abs 2 der Satzung erlaubt gemäß der gesetzlichen Möglichkeit, dass die Einberufung auch einen späteren Zeitpunkt (und damit einen längeren Zeitraum) zur Übermittlung der Depotbestätigung für Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung festlegt.

§ 18 Abs 3 der Satzung verlangt derzeit für Hauptversammlungsbeschlüsse, wenn SE-VO, Gesetz oder Satzung eine größere als einfache Stimmenmehrheit vorschreiben, eine 3/4-Stimmenmehrheit; bei einem darüberhinausgehenden Mehrheitserfordernis für die Stimmenmehrheit, gilt diese gesetzlich vorgesehene größere Mehrheit.

Regelmäßig sehen Satzungen österreichischer Emittenten einen flexibleren Ansatz

vor und nutzen die gesetzliche Möglichkeit - zB Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten - mit einer geringeren Mehrheit beschließen zu können. Durch die Änderungen in § 18 Abs 3 der Satzung sollen gesetzliche Möglichkeiten genutzt und Mehrheitserfordernisse herabgesetzt werden.

Gegenüber der bisher geltenden Satzungsregelung soll nach der neuen Regelung für Satzungsänderungen die Mehrheitsanforderung der SE-VO von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (Art 59 SE-VO) relevant sein. Das gilt auch für ordentliche Kapitalerhöhungen, da diese auch eine Satzungsänderung umfassen. Ausgenommen werden Satzungsänderungen zum Unternehmensgegenstand und zur Regelung zur Abberufung von gewählten Aufsichtsratsmitgliedern. Nach der neuen Satzungsbestimmung können Finanzierungsinstrumente nach § 174 AktG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

In § 13 Abs 3, § 15 Abs 1, § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 und 2 der Satzung sollen die mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) eingeführten und geänderten Pflichten in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Vorlagepflichten von sonstigen gesetzlich vorgesehenen Unterlagen und Berichten berücksichtigt werden.

Wien, im Mai 2026

Der Vorstand

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Strabag SE published this content on May 13, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 13, 2026 at 07:57 UTC.