Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Credit Suisse, deren Handlungen Gegenstand der Untersuchung waren, infolge der staatlich veranlassten Fusion mit der Konkurrentin UBS vor drei Jahren als strafrechtliches Subjekt zu existieren aufgehört habe.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte der Credit Suisse im Dezember vorgeworfen, Geldwäsche in Mosambik nicht verhindert zu haben. Dort hatten Kredite an die Thunfischfangflotte des afrikanischen Landes vor einem Jahrzehnt eine schwere Wirtschaftskrise ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass die Credit Suisse und ihre Rechtsnachfolgerin UBS für diese Versäumnisse haftbar zu machen seien.
Die UBS reagierte umgehend auf den Gerichtsbeschluss.
"Wir begrüßen die Anerkennung des Gerichts, dass die UBS in dieser Angelegenheit nicht haftbar gemacht werden kann, da eine solche Haftung nicht durch eine Fusion auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden kann", teilte die UBS mit.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden.




















