ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289a ABSATZ 1, 315a ABSATZ 1 HGB Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen

Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2025 betrug 124.579.487 € und war eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 18.428 Aktionärinnen und Aktionäre.

Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an q.beyond beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolge-bundenen Aktien vorsieht.

Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt. Es bestehen auch keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Zudem existieren keine Stimmrechtskontrollen bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital.

Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 %

Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 34 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Zwischen den direkt und indirekt beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag; insgesamt verfügen sie über 25,36 % der Stimmrechte an q.beyond. Im Einzelnen ergeben sich die direkten und indirekten Stimmrechts-beteiligungen wie folgt:

  • Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland,25,36 % der Stimmrechte (davon 12,70 % direkt und 12,66 % indirekt);

  • Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,36 % der Stimmrechte (davon 12,66 % direkt und 12,70 % indirekt);

  • Gerd Eickers, Deutschland, 25,36 % der Stimmrechte (indirekt).

Ernennung und Abberufung von Vorständen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 22. Mai 2025. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.

Änderungen der Satzung

Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.

Erwerb und Rückkauf eigener Aktien

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 23. Mai 2028 q.beyond-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und in bestimmten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2030 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den in der Ermächtigung genannten Voraussetzungen auszuschließen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Genehmigte Kapital 2025 nicht genutzt.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 um bis zu 37.000.000 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Der Vorstand kann das Bedingte Kapital I zur Bedienung von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 ermächtigt ist. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den in der Ermächtigung genannten Voraussetzungen auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.

Wesentliche Vereinbarungen bei Übernahmeangeboten

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Zudem bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.

Köln, 26. März 2026 q.beyond AG

Der Vorstand

Thies Rixen Nora Wolters

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q.beyond AG published this content on April 10, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on April 10, 2026 at 13:11 UTC.