Ein Aktionär von Moelis & Co kann eine Vereinbarung mit Ken Moelis, die dem Gründer weitreichende Kontrolle über den Vorstand der Investmentbank einräumt, nicht anfechten. Das entschied der Oberste Gerichtshof von Delaware am Dienstag.

Dieses Urteil ist bereits das zweite innerhalb weniger Wochen, mit dem das Gericht eine bahnbrechende Entscheidung aufhob, die bei Technologiegründern und anderen einflussreichen Investoren Empörung ausgelöst hatte. Sie befürchteten, dass die Richter des Bundesstaates Delawares unternehmensfreundlichen Ruf untergraben würden. 

Im vergangenen Monat hatte das Gericht die Rekordvergütung von Elon Musk bei Tesla, die mehr als 100 Milliarden US-Dollar wert ist, wiederhergestellt.

Das Urteil vom Dienstag hebt eine Entscheidung von Travis Laster vom Chancery Court aus dem Jahr 2024 auf. Diese hatte Zweifel an Tausenden von Aktionärsvereinbarungen geweckt, die es mächtigen Investoren wie Private-Equity-Firmen und Gründern erlauben, verschiedene Aspekte von Vorstandsentscheidungen zu kontrollieren.

Laster hatte argumentiert, dass die Aktionärsvereinbarung von Moelis im Widerspruch zum Gesellschaftsrecht von Delaware stehe, das den Direktoren die Leitung des Unternehmens zum Wohle aller Investoren überträgt. 

Der Oberste Gerichtshof von Delaware stellte fest, dass Laster einen Fehler begangen hatte, als er entschied, dass der West Palm Beach Firefighters' Pension Fund nicht verpflichtet gewesen sei, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Moelis-Vereinbarung im Jahr 2014 zu klagen, weil die Regelung eine fortlaufende Verletzung des Rechts von Delaware darstelle. Der Fonds hatte erst 2023 Klage eingereicht.

Das höchste Gericht erklärte, es müsse sich nicht mit der Gültigkeit der Moelis-Vereinbarung befassen. Auch im Fall Musk hatte der Oberste Gerichtshof von Delaware eine ähnlich enge Entscheidung getroffen, die sich lediglich auf das Rechtsmittel bezog.

Wenige Monate nach Lasters Urteil beeilten sich die Gesetzgeber in Delaware, das im Bundesstaat weit verbreitete Gesellschaftsrecht zu ändern, um Aktionärsvereinbarungen zu schützen.

Infolgedessen wird das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Delaware nur geringe praktische Auswirkungen auf das Gesellschaftsrecht des Bundesstaates haben.