BERLIN (dpa-AFX) - Seit Samstag können Unternehmen auch November- und Dezemberhilfe über der bisherigen Grenze von zwei Millionen Euro beantragen. Die Möglichkeit sei freigeschaltet, teilte das Wirtschaftsministerium in Berlin mit. Unternehmen haben laut Ministerium nun die Wahl zwischen verschiedenen Beihilferahmen. Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe könnten bundesweit einheitlich über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Zuständige Stellen der Länder kümmerten sich dann um die Auszahlung. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum. Auch entgangene Gewinne könnten nun berücksichtigt werden - nicht nur Verluste. Die Bundesregierung habe sich dafür bei der EU-Kommission in Brüssel für neue Förderspielräume eingesetzt, so das Ministerium. Ausgezahlt seien bisher rund 7,2 Milliarden Euro November- und Dezemberhilfe.

Der Bund habe rund 93 Prozent an bisherigen Abschlagszahlungen geleistet. Die regulären Auszahlungen seien bei der Novemberhilfe Sache seit 12. Januar der Länder, bei der Dezemberhilfe seit 1. Februar.

Den jüngsten Schritten vorangegangen waren Entscheidungen der EU-Kommission. Unter anderem wurden Höchstbeträge für Corona-Beihilfen heraufgesetzt./bw/DP/mis