Bern (awp) - Die Mitte 2018 eingeführte Stellenmeldepflicht für Branchen mit einer hohen Arbeitslosigkeit hat die Zahl der Meldungen im Coronajahr nicht steigen lassen. Von der Massnahme profitieren aber nicht alle Berufsgruppen gleich.

Im Jahr 2020 registrierten die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 70'000 Meldungen mit insgesamt 162'000 meldepflichtigen Stellen, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Montag mit.

Die Meldepflicht war aufgrund der Covid-19-Pandemie aber im Frühjahr 2020 während fast 10 Wochen sistiert worden. Unter Berücksichtigung der befristeten Aufhebung wurden etwa gleich viele Stellen gemeldet wie 2019: Rund 17'000 Stellen pro "aktivem" Monat, erklärte das Seco.

Die meisten Stellen wurden 2020 mit einem Anteil von 66 Prozent in der Baubranche und in der Industrie gemeldet. Die Meldungen in der Hotellerie und Gastronomie waren hingegen - wenig überraschend - stark rückläufig, war doch die Branche besonders stark von den Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen.

Nicht alle profitieren

Die Stellenmeldepflicht wurde bisher effizient und rechtskonform umgesetzt, kommt der am Montag vorgelegte zweite Monitoring-Bericht des Seco ferner zum Schluss. Und in der bis Ende 2019 dauernden Einführungsphase habe man keine erheblichen Effekte auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung festgestellt.

Die Stellenmeldepflicht habe aber wohl nicht gleich gut in allen Berufen gegriffen. Gerade in den durch kurzfristige Arbeitsverhältnisse oder hohe Saisonalität geprägten Sektoren wie Gastgewerbe und Landwirtschaft gebe es "tendenziell grössere Schwierigkeiten" bei der Vermittlung von Stellensuchenden auf solche Stellen hin.

Vier vom Seco bei Hochschulen und beim Institut IWSB extern in Auftrag gegebene Evaluationen gäben nun Hinweise darauf, wie die Vermittlungspraxis optimiert und die Effektivität der Stellenmeldepflicht gesteigert werden könne. So werde etwa eine stärkere interkantonale Zusammenarbeit angeregt.

Bundesrat will Gesamtschau

Der Bundesrat habe zudem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF eine Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vorzulegen. Diese solle im ersten Quartal 2024 vorliegen.

Bei der Stellenmeldepflicht handelt es sich um den sogenannten "Inländervorrang light", den das Parlament Ende 2016 zur Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Konkret galt anfänglich die Meldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8 Prozent schweizweit, seit 2020 liegt die Schwelle bei 5 Prozent.

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