BONN (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften angekündigte Einziehung von rund 176 Millionen Euro von der Warburg-Bank ausgesetzt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, das Geldinstitut habe geltend gemacht, diese Zahlungen im Rahmen des Steuerverfahrens bereits an das Finanzamt Hamburg geleistet zu haben. Dies werde jetzt vom Landgericht Bonn geklärt.

Mit der Einziehung sollte das erste rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn in der "Cum-Ex"-Affäre umgesetzt werden. In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden. Ein Banksprecher betonte, die Bank habe dies bereits getan. "Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen."

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass "Cum-Ex"-Geschäfte eine Straftat waren./rea/DP/jha