DEN HAAG/MOSKAU (dpa-AFX) - Russland hat im milliardenschweren Dauerstreit mit den Altaktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos eine Niederlage erlitten. Russland müsse doch 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz zahlen, urteilte ein Gericht in Den Haag im Berufungsverfahren am Dienstag. Damit ist ein entsprechendes Urteil von 2014 rechtmäßig. Das russische Justizministerium in Moskau kündigte aber an, gegen diese Entscheidung vor dem höchsten Gericht der Niederlande vorzugehen. Die ehemaligen Aktionäre begrüßten das Urteil.

Ein internationales Schiedsgericht in Den Haag hatte 2014 den Aktionären 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz (rund 46 Milliarden Euro) zugesprochen, weil Yukos zu Unrecht enteignet worden sei. Doch zwei Jahre später kassierte das Bezirksgericht in Den Haag den Anspruch nach Klage von Russland. Dagegen hatten die Altaktionäre Berufung eingelegt und nun Recht bekommen. "Das bedeutet, dass das schiedsrichterliche Urteil wieder in Kraft getreten ist", heißt es in dem schriftlich verbreiteten Urteil.

Yukos gehörte dem früheren Oligarchen Michail Chodorkowski, einem scharfen Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Russland hatte den Konzern 2006 für insolvent erklärt, weil Chodorkowski angeblich Milliarden Euro Steuern nicht gezahlt hatte. Der Konzern wurde zerschlagen. Die Filetstücke wurden dem Staatskonzern Rosneft zuerkannt. Chodorkowski hatte bis zur seiner Freilassung 2013 zehn Jahre lang in Haft gesessen. Er musste Russland verlassen und ist seither nicht zurückgekehrt, weil ihm ein weiterer Gerichtsprozess droht.

Das Schiedsgericht hatte festgestellt, dass es nicht um Steuerhinterziehung gegangen sei, sondern darum, "Chodorkowski als potenziellen Rivalen von Präsident Putin auszuschalten und sich das Eigentum von Yukos anzueignen". Auch Chodorkowski sah das Vorgehen gegen Yukos als persönlichen Racheakt von Putin. Die russische Regierung hält daran fest, dass es bei dem Konzern massenhafte Hinterziehung von Steuern gegeben habe. Das Justizministerium in Moskau beklagte auch den illegalen Abzug von Kapital ins Ausland, Geldwäsche und andere gesetzeswidrige Praktiken.

Im Kern des Rechtsstreits geht es nun um die Zuständigkeit. In erster Instanz hatten die Richter in Den Haag erklärt, dass das Schiedsgericht gar nicht befugt gewesen sei. Denn ein Energievertrag, der ein Schiedsverfahren bei Konflikten vorschrieb, war von Moskau nie ratifiziert worden. Dem aber folgten die Berufungsrichter nicht. Russland habe den Vertrag unterzeichnet und damit im Prinzip einem Schiedsverfahren zugestimmt. Moskau bestreitet das weiterhin.

Die Altaktionäre begrüßten das Urteil. "Wahrheit und die Rechtsprechung haben sich durchgesetzt. Die Kleptokratie des Kreml ist zur Rechenschaft gezogen worden", teilte der Sprecher ehemaliger Yukos-Aktionäre, Jonathan Hill, im Kurznachrichtendienst Twitter mit. Doch die Frage ist, ob sie jemals ihr Geld bekommen werden. Bislang scheiterten alle Versuche, russisches Staatseigentum im Ausland pfänden zu lassen./ab/DP/jha