BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag fordert Nachbesserungen an einem Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche, das das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will. "Kriminelle müssen wir dort treffen, wo es ihnen weh tut: beim Geld", sagte der Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak der Deutschen Presse-Agentur. Dafür müsse das geplante Gesetz aber noch weiter verschärft werden - etwa was Vermögen unbekannter Herkunft betrifft, von dem man nicht sicher nachweisen kann, aus welchen Straftaten es stammt.

Positiv dagegen sei, dass nun doch auch leichtfertige Taten weiter strafbar bleiben sollten, erklärte Luczak. Vorsätzliche Geldwäsche lasse sich in der Praxis oft schwer nachweisen. Die ursprünglich vom Justizministerium geplante Streichung leichtfertiger Taten hätte insbesondere organisierter Clankriminalität in die Hände gespielt. Der Unionspolitiker forderte: "Die Geldwäschevorschriften müssen ein scharfes Schwert bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus werden."

Das geplante Gesetz soll den Tatbestand der Geldwäsche grundlegend reformieren, um den Behörden die Strafverfolgung zu erleichtern. Bisher kann Geldwäsche nur verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. In Zukunft soll es grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern.

Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dass der Tatbestand bisher an bestimmte Vortaten geknüpft ist, deren Nachweis oft schwierig ist, blockiert in vielen Fällen die Verfolgung der Täter.

Der Richterbund begrüßte die geplante Reform, warnte aber zugleich vor einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Gerichten. "Vor diesem Hintergrund sind bundesweit mindestens 100 zusätzliche Stellen allein bei den Staatsanwaltschaften erforderlich, um das neue Gesetz effektiv durchsetzen zu können", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Ein schärferes Vorgehen gegen Geldwäsche könne nur Erfolg haben, wenn die Länder Ermittler und Strafgerichte spürbar verstärkten./tam/DP/stk