Die Arbeitgeber begrüssen die Anpassung in der Arbeitslosenversicherungsverordnung und die Schaffung der neuen Informationssystemeverordnung.

Mit der Annahme und Umsetzung der Motion Vonlanthen 2017 schaffte der Bundesrat die Grundlagezur Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Damit werden die notwendigen Grundlagen für die zwei neuen Informationssysteme der ALV geschaffen, um im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundesrates die administrativen Abläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich nun in seiner Vernehmlassungsantwortfür die Anpassungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) aus.

Der SAV begrüsst insbesondere die Anpassungen zur persönlichen Anmeldung bei der Stellenvermittlung, so dass diese nicht mehr durch eine Drittperson erfolgen kann. Allerdings möchten die Arbeitgeber anregen, die Regelung der örtlichen Zuständigkeit der kantonalen Amtsstellen für die Kurzarbeitsentschädigung zu überdenken.

Union Patronale Suisse veröffentlichte diesen Inhalt am 23 Oktober 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 28 Oktober 2020 15:13:03 UTC.

Originaldokumenthttps://www.arbeitgeber.ch/arbeitsmarkt/modernisierung-der-arbeitslosenversicherungsverordnung/

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