--Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung soll verkürzt werden

--Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets

--SPD fordert Nachbesserung im Verfahren

(NEU: SPD)

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat als Maßnahme aus dem von der Koalition vereinbarten dritten Entlastungspaket Erleichterungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht. "Damit sollen Unternehmen, die im Grunde gesund sind, davor bewahrt werden, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, nur, weil die Entwicklung bei den Energiepreisen zurzeit so schwer vorherzusehen ist", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann bei einer Pressekonferenz. Dazu werde in den insolvenzrechtlichen Vorschriften der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt. Die SPD-Fraktion sprach sich noch für eine Erweiterung des Plans aus.

"Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt schnell handelt", erklärte Fraktionsvize Dirk Wiese. Er begrüßte den Kabinettsbeschluss grundsätzlich. "Wir werden ihn im parlamentarischen Verfahren zügig und gründlich prüfen", kündigte er an. In der aktuellen Situation gerieten viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten. "Hier müssen wir jetzt Verantwortung übernehmen und diesen Betrieben unter die Arme greifen", sagte er. Daher solle der Vorschlag von Justizminister Marco Buschmann (FDP) "um den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit erweitert werden", solange die umfassenden Unternehmenshilfen des Wirtschaftsministeriums noch nicht angekommen sind.

Nach derzeitiger Rechtslage liegt laut den Angaben der Regierung eine Überschuldung, die einen Insolvenzeröffnungsgrund darstellt, grundsätzlich dann vor, wenn die Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten "nicht hinreichend wahrscheinlich" ist. "Dieser Zeitraum soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden", erklärte Hoffmann. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Zudem soll den Angaben zufolge die Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung vorübergehend von derzeit sechs auf acht Wochen verlängert werden. "Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2023 gelten", erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin.

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October 05, 2022 10:06 ET (14:06 GMT)