Der Bundesrat

Bern, 28.10.2020 - Um die Finanzstabilität zu erhalten, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 beschlossen, die Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer zu befreien. Die Botschaft zu diesem Gesetz geht nun an das Parlament.

TBTF-Instrumente sind für Banken ein wichtiges Instrument, um die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorgaben zu erfüllen. Das Parlament hat daher bereits die Zinsen von TBTF-Instrumenten bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre will der Bundesrat die Finanzstabilität weiter stärken.

Mittelfristig ist nach Ansicht des Bundesrats einer umfassenderen Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) der Vorzug zu geben. Dazu hat der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Ergebnis ist kontrovers ausgefallen. Diese Reform wird damit nicht auf 2022 in Kraft treten können. Die längere Befreiung der TBTF-Instrumente von der Verrechnungssteuer ab 2022 bis Ende 2026 gibt den Banken Stabilität in dieser Frage. Dieses Vorgehen wurde von der Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst.

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Swiss Federal Council veröffentlichte diesen Inhalt am 28 Oktober 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 28 Oktober 2020 09:38:00 UTC.

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