Der Supreme Court forderte am Montag die US-Regierung zu einer Einschätzung auf, ob das Gericht den Antrag auf Revision von Bayer im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman annehmen soll. Die US-Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar wird die Stellungnahme der US-Regierung in den kommenden Monaten einreichen. Bayer zeigte sich nach der Ankündigung des Gerichts - die darauf hindeutet, dass die Richter an einer Anhörung des Falles interessiert sind - zuversichtlich und kündigte eine härtere Gangart im Streit über den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat an.

"Wir sind überzeugt, dass es gute rechtliche Argumente für den Supreme Court gibt, die Entscheidungen der Vorinstanzen entsprechend unseres Antrags zu überprüfen und zu korrigieren", erklärte ein Sprecher des Leverkusener Konzerns. Er wies darauf hin, dass sich Bayer wie angekündigt seit dem Antrag beim Supreme Court nur noch sehr selektiv auf Vergleichsverhandlungen einlasse. "Da das Gericht jetzt die Stellungnahme der US-Regierung angefragt hat, werden wir ganz auf Vergleichsverhandlungen mit solchen Klägeranwälten verzichten, die eine erhebliche Anzahl an Forderungen vertreten."

Bislang hat Bayer in der Glyphosat-Klagewelle in den USA drei Prozesse in erster Instanz mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. In einem dieser Fälle - dem des Klägers Hardeman, der seine Krebserkrankung auf die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Bayer zurückführte - zogen die Leverkusener vor den Obersten Gerichtshof der USA und reichten dort im August den Berufungsantrag ein.

BAYER HOFFT AUF SCHLUSSSTRICH UNTER GLYPHOSAT-KLAGEWELLE

Eine Entscheidung des Supreme Courts zugunsten Bayers würde nach Einschätzung von Vorstandschef Werner Baumann mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten im Grunde beenden. Mit einem Urteil hatte er bei einer Annahme des Falls zuletzt im kommenden Jahr gerechnet. Für den Fall, dass das Oberste Gericht den Fall nicht annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt, hatte Bayer im zweiten Quartal bereits vorgesorgt und zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet.

Für ein Urteil des Gerichts zugunsten Bayers sieht Vorstandschef Baumann gute Gründe, da die US-Umweltbehörde EPA selbst Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren verboten hat. Aus Sicht der EPA stellt Glyphosat kein bedenkliches Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Nach Einschätzung von Bayer ist die angeblich erforderliche Krebswarnung, die Kern der ursprünglichen Klage ist, damit durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen.

Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des amerikanischen Glyphosat- und Roundup-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Um sie vom Tisch zu bekommen, hatte Bayer im Sommer letzten Jahres einen milliardenschweren Vergleichsplan über 11,6 Milliarden Dollar bekanntgegeben. Zuletzt standen noch für knapp 30.000 der insgesamt 125.000 eingereichten und drohenden Klagen Einigungen aus. In diesem Jahr hat Bayer erstmals auch zwei Glyphosat-Fälle vor Geschworenengerichten gewonnen, die in dem Herbizid nicht die Ursache der Krebserkrankungen der Kläger sahen, zuletzt in der vergangenen Woche.

Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die glyphosathaltigen Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, will Bayer die Produkte für Privatkunden von 2023 an durch Produkte ohne Glyphosat ersetzen. Das Geschäft mit Privatkunden macht nur einen geringen Teil des Roundup-Umsatzes aus. Wesentlich wichtiger ist für Bayer das Geschäft mit der Landwirtschaft. Glyphosat ist seit Jahren das Standardprodukt für Farmer in den USA und Lateinamerika, weil es breit wirkt und das Saatgut der Nutzpflanzen dagegen resistent gemacht wurde.