BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat den Weg für Steuererleichterungen, für die sogenannte Energiepreispauschale und einen 100 Euro Bonus zusätzlich zum Kindergeld frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag dem entsprechenden Steuerentlastungsgesetz zu. Es ist Teil der Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition. Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 Euro auf 10 347 angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale von 1000 auf 1200 Euro. Die Änderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

Teil des Gesetzes ist außerdem die sogenannte Energiepreispauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie soll gestiegene Fahrtkosten zur Arbeit abfedern und im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können.

Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, soll es außerdem einen 100-Euro-Kinderbonus geben. Solche Zusatzzahlungen gab es auch bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Auszahlung läuft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli./jr/DP/mis