BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesfinanzministerium ist Verunsicherung bei Sportvereinen nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs entgegengetreten. "Unsere vielen gemeinnützigen Sportvereine können sich sicher sein: Es drohen ihnen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs keine finanziellen Probleme", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). "Weder besteht nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs eine allgemeine Rechtsunsicherheit für Sportvereine noch die Gefahr einer Steuernachzahlung."

Sportvereine könnten ihren Mitgliedern weiterhin neben dem eigentlichen Sportangebot auch "Leistungen in engem Zusammenhang mit Sport" anbieten, ohne dass dabei Umsatzsteuer anfalle, versicherte Hessel. Sie kündigte zugleich an: "Wir werden aber natürlich trotzdem zusammen mit den Ländern prüfen, ob es im Einzelnen einen Handlungsbedarf durch die geänderte Rechtsprechung geben könnte."

In der Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts ging es um ein traditionelles Steuerprivileg von Sportvereinen: Entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis sind Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge "steuerbar", hieß es in einer Mitteilung des Bundesfinanzhofs. Demnach kommt es "durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht". Sportvereine müssen also laut BFH nunmehr damit rechnen, "dass die Rechtsprechung ihre Leistungen an Mitglieder ohne Berufungsmöglichkeit als umsatzsteuerpflichtig ansieht". Gesetzgeberisch lösen könnte der Bund dies nach Einschätzung des BFH durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes./sku/DP/mis