Schweizerischer Anlegerschutzverein: kritisiert Meyer Burger Technology AG (MBT) für
Verletzung von Aktionärsrechten und fordert Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und geltender
Corporate Governance

^
DGAP-News: Schweizerischer Anlegerschutzverein / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Strategische Unternehmensentscheidung
Schweizerischer Anlegerschutzverein: kritisiert Meyer Burger Technology AG
(MBT) für Verletzung von Aktionärsrechten und fordert Einhaltung rechtlicher
Bestimmungen und geltender Corporate Governance

05.08.2021 / 08:31
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) kritisiert Meyer Burger
Technology AG (MBT) für Verletzung von Aktionärsrechten und fordert
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und geltender Corporate Governance

  * Protokoll der letzten GV wurde erst auf öffentlichen Druck und mit über
    zwei Monaten Verzögerung veröffentlicht

  * Aktionärsfragen an der GV wurden bis heute nicht adäquat beantwortet

  * Grossaktionär Kondrashev/Sentis mit eigenem Vertreter im VR verkauft
    ohne Meldung von Management-Transaktionen ein Drittel seines Bestandes

  * Anteil an Oxford PV wurde ohne Meldung von 18.4% auf 19.8% erhöht

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) kritisiert Meyer Burger
Technology AG (MBT) für die Verletzung von Aktionärsrechten und fordert die
Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und das Einhalten geltender Corporate
Governance.

Das Protokoll der Generalversammlung vom 4. Mai 2021 wurde erst auf
öffentlichen Druck hin und mit einer Verzögerung von über zwei Monaten am 9.
Juli 2021 veröffentlicht. Die auf der Generalversammlung gestellten
Aktionärsfragen wurden bis heute nicht adäquat beantwortet. Dies wiegt
insbesondere deshalb schwer, da am 16. Juni 2021 eine
Fremdkapitalfinanzierung in Höhe von 185 Mio. Euro abgeschlossen, am 2. Juli
2021 eine 80 Mio. CHF Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital
durchgeführt und eine 145 Mio. EUR Wandelanleihe begeben wurde. Diese
Transaktionen wurden ohne Wissen des Markts über die an der
Generalversammlung von Aktionären erfragten Tatsachen durchgeführt.

In der Schweiz veröffentlichen börsenkotierte Gesellschaften das Protokoll
der Generalversammlung innert weniger Tage. Nach herrschender Rechtslehre
muss das Protokoll 20 Tagen nach der Generalversammlung vorliegen. Das
Verhalten von MBT ist beispiellos für eine börsenkotierte Gesellschaft mit
einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. CHF und beschädigt das Vertrauen
in die Gesellschaft.

Gemäss Gesetz (OR 697) hat jeder Aktionär das Recht an der
Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft zu verlangen. Der Verwaltungsrat ist insoweit verpflichtet
Auskunft zu erteilen. Die lapidare Antwort von CEO Gunter Erfurt auf vier
detaillierte und gewichtige Fragen zum Finanzmodell, insbesondere mögliche
Kostenabweichungen bei der Modulfertigung war: 'Das Finanzmodell und damit
der zugrundeliegende finanzielle Ausblick wurden und werden regelmässig
überprüft". Damit hat der Verwaltungsrat der MBT seinen Aktionären nicht
genügend Auskunft erteilt.

Auch wurden die weiteren Fragen der Aktionäre bis heute nicht adäquat
beantwortet.

Am 13. Juli 2021 meldete der Grossaktionär Petr Kondrashev das
Unterschreiten der 10%-Schwelle. Aus der Meldung ist ersichtlich, dass sein
Investment-Vehikel Sentis Capital PCC (Cell 3) ein Drittel der Beteiligung
an der MBT veräussert hat. Herr Kondrashev entsandte seinen Angestellten
Herrn Mark Kerekes als Vizepräsidenten in den Verwaltungsrat der MBT. Herr
Kerekes arbeitet nach wie vor für Herrn Kondrashev in der Funktion als
Geschäftsführer der Sentis Capital PCC. Darüber hinaus wurde an der letzten
Generalversammlung der ehemalige Sentis-Anwalt Urs Schenker in den
Verwaltungsrat gewählt.

Es wurden keine Management-Transaktionen gemeldet und es besteht der
Verdacht, dass in insiderrechtlich relevanten Zeiträumen gehandelt wurde.
Zudem wurden den Aktionären und dem Markt mutmasslich preissensitive und ad
hoc relevante Informationen vorenthalten. Der SASV ruft die FINMA und die
SIX auf, diesen Umständen nachzugehen.

Am 26. Juli 2021 meldete MBT rechtliche Optionen gegen Oxford PV zu prüfen,
welche zuvor die strategische Partnerschaft mit MBT gekündigt hatte.
In dem Zusammenhang gab MBT eine Beteiligung in Höhe von 19.77% an. Die
initiale Beteiligung in Höhe von 18.4% erfolgte im März 2019. Eine Erhöhung
wurde seitdem nicht gemeldet, obwohl Oxford PV die grösste Beteiligung ist
und eine strategische Relevanz hat. MBT ist aufgefordert aufzuklären, wann
und auf welcher Grundlage die Erhöhung erfolgte und welche finanziellen
Mittel dazu aufgebracht wurden.


Über den Schweizerischen Anlegerschutzverein:
Der Schweizerische Anlegerschutzverein wurde am 15. Juli 2021 in St. Gallen
gegründet. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf
Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer
gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. In
diesem Zusammenhang wird der Verein auch gezielt das Vorgehen von
Wertpapierbesitzern fördern, Rechte gegenüber Unternehmungen, deren Organen
sowie Gross- und Mehrheitsaktionären durchzusetzen. Dazu zählen
Sonderprüfungen, Verantwortlichkeitsklagen gegen das Management auf
Schadenersatz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder wegen Verfolgung von
Eigeninteressen. Somit soll zum Schutz von Aktionärsrechten ein Gegengewicht
zum Verwaltungsrat und Grossaktionären von börsenkotierten Gesellschaften
gebildet werden. Ziel ist es, dadurch für gute Corporate Governance auf dem
schweizerischen Kapitalmarkt für Aktionäre zu sorgen.

Initiantin des Vereins ist Gisèle Vlietstra. Sie ist schweizerische
Privatanlegerin und hat sich in der Vergangenheit bereits öffentlich für
Aktionärsrechte eingesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit MBT. Aufgrund
dieser Erfahrung, und da es bisher noch keine wirkliche
Interessensvertretung für Anleger in der Schweiz gibt, sieht sie die
Notwendigkeit einer Interessenvertretung für Privatanlege, um ein
Gegengewicht zum Verwaltungsrat und Grossaktionären zu bieten, welche
Aktionärsrechte verletzen.

Weitere Informationen über den Verein finden sich auf
www.anlegerschutzverein.ch
Die Kommunikation mit dem Verwaltungsrat der Meyer Burger und Sentis Capital
ist auf www.transparenz-meyerburger.com veröffentlicht.


---------------------------------------------------------------------------

05.08.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Schweizerischer Anlegerschutzverein
                   St. Jakob-Strasse 61
                   9000 St. Gallen
                   Schweiz
   Internet:       www.anlegerschutzverein.ch
   EQS News ID:    1224218



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1224218 05.08.2021

°