Ein oberstes Schweizer Gericht hat entschieden, dass die Kürzungen und Streichungen von Bonuszahlungen an ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse nach dem Zusammenbruch der Bank im Jahr 2023 durch die Schweizer Regierung rechtswidrig waren, wie aus dem am späten Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Von den Bonusmaßnahmen waren rund 1.000 Personen betroffen, von denen einige vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung geklagt hatten. Das Gericht gab ihnen Recht.

"Die vom (Schweizer Finanzministerium) gekürzten variablen Vergütungen waren verbindliche, vom Arbeitgeber garantierte Ansprüche aus einem vertraglichen Arbeitsverhältnis", erklärte das Gericht. "Solche vertraglichen Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt."

Gegen das Urteil kann laut einer Erklärung des Gerichts beim Bundesgericht Berufung eingelegt werden.

Die Entscheidung des Gerichts dürfte von anderen Parteien, die vom Niedergang der Credit Suisse betroffen sind, aufmerksam verfolgt werden. Die Bank war im März 2023 zusammengebrochen und in einer von den Schweizer Behörden orchestrierten Operation von der Konkurrentin UBS übernommen worden.

Im Rahmen dieses Prozesses schrieb die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA rund 17 Milliarden US-Dollar der Additional Tier 1 (AT1)-Schulden der Credit Suisse ab, was die Anleihegläubiger verärgerte.

Eine Reihe von Anleihegläubigern hat seitdem Klage gegen die Schweiz eingereicht, um eine Entschädigung für ihre Verluste zu erhalten.