Zürich (awp) - Mitten in einer grösseren Korrektur an den Kryptomärkten startet die Börsenbetreiberin SIX den Handel mit einem Krypto-Indexprodukt. Herausgegeben wird das Exchange-Traded Product (ETP) vom Zuger Finanz-Startup Amun. Entgegen früheren Medienankündigungen soll das Indexprodukt aber nur noch vier anstatt fünf Kryptowährungen abbilden.

Das ETP von Amun sei weltweit das erste Krypto-Index-ETP, das an einer regulierten Börse kotiert wird, teilte die SIX am Donnerstag mit. Das Krypto-ETP mit dem Kürzel HODL - ein unter Kryptowährungs-Anhängern bekannter Ausdruck für ein langfristiges Halten von Kryptowährungen - basiere auf dem HODL5-Index von Amun.

Dieser Index umfasst laut den Angaben der SIX auf den vier bedeutendsten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung: Konkret nennt die Börsenbetreiberin die Kryptowährungen Bitcoin (BTC), Ether (ETH), Ripple (XRP) und Litecoin (LTC). Das neue Produkt könne ab heute an der Börse gehandelt, hiess es weiter.

Bitcoin Cash nicht enthalten

In einem Artikel der Financial Times vom 16. November war hingegen noch gemäss dem Index-Namen (HODL5-Index) von fünf Kryptowährungen die Rede. Nicht mehr enthalten laut der Mitteilung von SIX ist Bitcoin Cash. Die im August 2017 vom Bitcoin "abgegabelte" (Hard Fork) Schwesterwährung BCH unterlag letzte Woche selbst einer solchen Hard Fork und wird nun auf vielen Kryptobörsen unter BCH ABC und BCH SV gehandelt. Marktbeobachtern zufolge sind die Wirrungen rund um BCH ein Hauptgrund für die jüngsten Kurseinbrüche am Kryptomarkt.

Ferner teilt die SIX mit, dass sich Amun nach der Prüfung von 28 verschiedenen Börsen und Jurisdiktionen weltweit für die Schweiz als Handelsplatz entschieden habe. Als Grund wird die Bedeutung des hiesigen Finanzplatzes und die Rechtssicherheit des Standortes genannt.

Nicht mit ETF gleichzusetzen

Bei einem ETP handelt es sich um ein besichertes, unverzinstes und auf den Inhaber lautendes Forderungsrecht. Dieses wird laufend als Wertpapier ausgegeben und gehandelt. Die hinterlegten Sicherheiten obliegen laut SIX einer Drittpartei und entsprechen mindestens 100 Prozent des ausstehenden Betrags.

Anders als bei ETFs handle es sich bei ETPs aber nicht um kollektive Kapitalanlagen im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG), heisst es. Daraus folge, dass das Amun-ETP nicht von der Finma überwacht werde.

sta/tp