HAMBURG (dpa-AFX) - Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung ist der Whisky-Streit zwischen einer schwäbischen Brennerei und dem Verband der schottischen Whisky-Produzenten entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wies am Donnerstag die Berufung der Schwaben gegen ein Urteil aus der Vorinstanz zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach verstößt die Brennerei mit der Verwendung des Namens "Glen Buchenbach" gegen die Spirituosen-Verordnung der EU. Die Scotch Whisky Association (SWA) hatte dagegen geklagt, da der Namensbestandteil "Glen" nach ihrer Ansicht eine schottische Herkunft des Whiskys suggeriere, und 2019 vor dem Landgericht Recht bekommen.

"Geographische Angaben im Lebensmittelbereich sind besonders geschützt, und zwar nicht nur vor einer irreführenden Verwendung, sondern auch vor Anspielungen in den Bezeichnungen anderer Produkte", sagte der Gerichtssprecher. "Für eine solche Anspielung im Sinne der Spirituosenverordnung reicht es aus, wenn man das Produkt aufgrund seiner Bezeichnung unmittelbar mit der geschützten geografischen Angabe in Verbindung bringen kann." Deshalb dürfe Whisky, der nicht aus Schottland komme, nicht als Glen bezeichnet werden.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts wurde den Angaben zufolge keine Revision zugelassen. Dennoch könnte dagegen beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt werden.

"Wir respektieren und akzeptieren das Urteil selbstverständlich - aber wir verstehen es nicht", sagte Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei aus Berglen bei Stuttgart. Es seien zahlreiche und schlüssige Belege vorgelegt worden, die zeigten, dass das Glen - eine Bezeichnung für Tal - nicht schottischer Herkunft sei und daher auch keine schottische Herkunft damit verbunden werden könne. "Genau genommen hat das Gericht offiziell bestätigt, dass es nur in Schottland Täler gibt", sagte er.

Die SWA listet auf ihrer Internetseite neben Glen auch Begriffe wie Loch oder Highland auf, mit denen von Whisky-Herstellern versucht werde, eine schottische Herkunft zu suggerieren. Eine Rechtsverletzung bestehe ebenfalls, wenn das typische Schottenmuster, Dudelsäcke oder Figuren auf Etiketten dargestellt würden, die in einen Kilt - also Schottenrock - gekleidet sind.

2013 seien sie von der SWA erstmals dazu aufgefordert worden, die Benutzung des Namensteils "Glen" zu unterlassen, so der Familienbetrieb aus Schwaben. Zwischenzeitlich lag der Fall auch schon beim Europäische Gerichtshof, der ihn 2018 an die deutsche Justiz zurückgab. Neun Jahre habe man sich gegen die Streichung des Namensteils gewehrt, sagte Klotz. "Wir haben sehr lange standgehalten und uns richtig wacker geschlagen - aber der Gegner ist einfach übermächtig und verfügt über mehr Mittel."/fi/DP/jha