SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie
fest

^
DGAP-Ad-hoc: SUSE S.A. / Schlagwort(e): Börsengang
SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie
fest

17.05.2021 / 20:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN KANADA,
AUSTRALIEN, ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE
VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES GELTEN ANDERE
EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE
DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie
fest

Nürnberg, 17. Mai 2021 - SUSE S.A. (das "Unternehmen" oder "SUSE") und ihr
Eigentümer Marcel LUX III SARL (der "Bestehende Eigentümer"), eine
Gesellschaft, die sich indirekt im Besitz von Fonds befindet, die vom
Beteiligungsunternehmen EQT AB Group beraten werden, haben heute den
endgültigen Angebotspreis für SUSEs Börsengang auf EUR30 pro Aktie festgelegt.

Das Gesamtvolumen des Angebots (bei vollständiger Ausübung der
Greenshoe-Option zum endgültigen Angebotspreis) ergibt einen Bruttoerlös von
ca. EUR1,1 Milliarden und entspricht einer Marktkapitalisierung von EUR5
Milliarden. Nach Abschluss des Angebots wird sich der erwartete Streubesitz
auf 24,3% belaufen, bezogen auf das gesamte Angebotsvolumen.

Das Gesamtangebot beläuft sich auf 37,3 Millionen Aktien bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option. Es wurden 18,3 Millionen neu ausgegebene
Aktien platziert und damit ein Brutto-Primärerlös von ca. EUR0,5 Milliarden
erzielt. Zusätzlich wurden 14,2 Millionen bestehende Aktien aus dem Besitz
des Bestehenden Eigentümers platziert, die einen Brutto-Sekundärerlös von
ca. EUR0,4 Milliarden erzielten. Aus dem Bestand des Bestehenden Eigentümers
wurde eine Greenshoe-Option für bis zu 4,8 Millionen bestehende Aktien
gewährt.

Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard) ist für den 19. Mai 2021 geplant. Das Handelskürzel lautet
SUSE, die ISIN LU2333210958.

Contacts
Jonathan Atack
Investor Relations, SUSE
Phone: +44 7741 136019
Email: IR@suse.com

Harald Kinzler
Kekst CNC
Phone: +49 172 899 6267
Email: harald.kinzler@kekstcnc.com

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Informationen dürfen nicht in Kanada, Australien oder Japan
veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Informationen stellen
weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der SUSE
S.A. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger
Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities
Act") angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Wertpapiere der
Gesellschaft sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act
registriert. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen
nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung oder
zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens,
Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde von der SUSE S.A. erstellt und liegt
in deren alleiniger Verantwortung. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen
Informationen dienen nur zu Informationszwecken und erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck
auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in
Deutschland erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage des
veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge).
Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere
der SUSE S.A. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen
werden. Der Wertpapierprospekt ist kostenlos auf der Website von SUSE S.A.
erhältlich.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und
richtet sich nur an diese, die (i) qualifizierte Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union
(Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist, (ii)
professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten
Fassung (die "Order") fallen, oder (iii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
nicht eingetragene Vereinigungen usw. ) (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an
Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen
sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für
Entscheidungen herangezogen werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen beruhen
auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen des
Managements des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nicht als
Zusicherung zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen zu verstehen und
enthalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten. Verschiedene
Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen
beschriebenen abweichen, und weder die Gesellschaft noch irgendeine andere
Person übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser
Mitteilung geäußerten Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Weder
die Gesellschaft noch die Abgebenden Aktionäre, die Konsortialbanken des
Angebots (die "Konsortialbanken") und ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung, Überprüfung
oder Überarbeitung zukunftsgerichteter Aussagen. Darüber hinaus ist zu
beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur für den Zeitpunkt
dieser Mitteilung gelten und dass weder die Gesellschaft noch die
Verkaufende Aktionärin oder die Konsortialbanken eine Verpflichtung
übernehmen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an tatsächliche Ereignisse
oder Entwicklungen anzupassen.

In Verbindung mit dem Angebot der Aktien können die Konsortialbanken und
alle mit ihnen verbundenen Unternehmen selbst einen Teil der Aktien des
Angebots übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Aktien und andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen in Verbindung mit
dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen
oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt,
sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die
Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den anderweitigen Handel mit den
Anteilen so zu verstehen, dass sie eine Ausgabe oder ein Angebot an die
Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft
handeln, oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen
Handel durch diese einschließen. Darüber hinaus können die Konsortialbanken
und jedes ihrer verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken und jedes ihrer
verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien erwerben, halten oder
veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind
dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II");
(b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen
(zusammen die "MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter
Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder
anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID
II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte,
wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem
festgelegt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von
Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und
geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen,
kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung").

Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten Vertreiber beachten, dass: der
Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise
verlieren könnten; die Anteile kein garantiertes Einkommen und keinen
Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern
vereinbar ist, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz
benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten
Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken
einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel
verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu
können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen
vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen
in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung stellt nicht dar: (a) eine
Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II;
oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in
die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in
Bezug auf die Aktien zu ergreifen.

Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene
Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen.


---------------------------------------------------------------------------

17.05.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    SUSE S.A.
                   26 A, Boulevard Royal
                   2449 Luxemburg
                   Luxemburg
   ISIN:           LU2333210958
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
   EQS News ID:    1197483

   Notierung im Prime Standard vorgesehen / Intended to be listed

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1197483 17.05.2021 CET/CEST

°