MÜNCHEN (dpa-AFX) - 'Süddeutsche Zeitung' zu Justiz und Neonazis/Politiker

Meinungsfreiheit heißt im Strafrecht, dass die Justiz mehrdeutige Aussagen im Zweifel zugunsten des Angeklagten auslegt. Das ist ein gutes, wichtiges Prinzip. Meinungsfreiheit darf aber nicht heißen, dass die Justiz sich schlicht blöd stellt. Ein Beispiel? Wenn eine Neonazi-Truppe in der Fußgängerzone von Würzburg buchstäblich Leichentücher auslegt, bespritzt mit Kunstblut, und drei Strohpuppen hinlegt mit den Fotos von Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet - dann ist das eine Drohung. Das ist deutlich. Um das zu erkennen, muss man nicht zwingend noch einen Blick werfen auf das Transparent, das die Neonazis außerdem mitgebracht hatten. "Reserviert für Volksverräter" stand dort. Die Staatsanwaltschaft in Würzburg hat sich stattdessen von den Neonazis am Nasenring herumführen lassen./zz/DP/zb