MÜNCHEN (dpa-AFX) - 'Süddeutsche Zeitung' zu BGH-Urteil zu Facebook

"Um eines gleich zu klären: Nein, hier droht kein Siegeszug der Hetzer. Der BGH hat lediglich moniert, dass Facebook den Nutzern bei Sperrung oder Löschung ein Anhörungsrecht einräumen muss. Inzwischen ist das sogar gesetzlich geregelt. Zur Meinungsfreiheit gehört eben auch, dass man sich verteidigen darf, wenn Beiträge gelöscht werden. Von fundamentaler Bedeutung ist dagegen die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit auf Facebook wirklich reicht. Nach dem BGH-Urteil gehört es zur Unternehmensfreiheit, dass Facebook mit seinen eigenen Regeln strenger sein darf als das, was Beleidigungs- oder Volksverhetzungsparagrafen vorgeben. Womöglich dürften also die beiden üblen Posts, die der BGH strafrechtlich für gerade noch erlaubt hielt, nach den Facebook-Standards am Ende doch untersagt werden, sofern die Urheber angehört wurden."/zz/DP/ngu