LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wegen der Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern droht Ungarn erneut eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban stehe nicht mit EU-Recht in Einklang, befand ein EuGH-Gutachter am Donnerstag (Rechtssache C-821/19).

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert NGO-Mitarbeiter und Aktivisten, die Migranten Zugang zu einem Asylverfahren verschaffen wollen, die in ihrem Herkunftsland oder einem Land auf ihrem Weg nach Ungarn keiner Verfolgung ausgesetzt gewesen sind. Den Regeln zufolge haben nur noch jene Personen Anrecht auf Asyl, die direkt von einem Ort kommen, an denen ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet ist. Auch verbietet das Gesetz Flüchtlingshelfern den Zutritt zu einem acht Kilometer breiten Streifen entlang ungarischen EU-Außengrenze.

Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.

In seinem Gutachten betont Generalanwalt Athanasios Rantos nun, dass die Kriminalisierung der Flüchtlingshelfer ein ungerechtfertigtes Hindernis ihrer Arbeit sei. Es sei Aufgabe der Behörden, Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen - und nicht von NGOs oder Rechtsberatern. Die Tatsache, dass Serbien für Ungarn ein sicheres Transitland sei, führe dazu, dass viele Anträge zum Scheitern verurteilt seien und Helfer sich so Gefahr aussetzten.

Zugleich betonte Gutachter Rantos, dass die Acht-Kilometer-Regel seiner Meinung nach nicht gegen EU-Recht verstößt. Bereits im vergangenen Jahr hatte der EuGH entschieden, dass die Regel, wonach ein Asylantrag zurückgewiesen werden kann, wenn der Antragsteller über ein "sicheres Transitland" einreist, rechtwidrig ist.

Das Gutachten ist noch kein Urteil, häufig folgen die EuGH-Richter jedoch ihren Gutachtern. Eine Entscheidung dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen. Die EU-Kommission verklagte Ungarn in den vergangenen Jahren mehrfach wegen der Asylregeln vor dem EuGH. Mehrfach kippte der Gerichtshof die Regeln./wim/DP/fba