Bern (awp) - Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen einer regelmässigen Revision den Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) angepasst. Ab 2021 werden neu etwa Einweg-Hygienemasken, Glücksspiele oder Elektrofahrräder mitberücksichtigt.

Mittels Preisstatistiken werden Beträge in Höhe von Milliarden von Franken indexiert bzw. der Teuerung angepasst. Damit sie relevant bleiben und der Realität entsprechen, werden sie alle fünf Jahre revidiert und optimiert. Dabei wird die Auswahl der berücksichtigten Waren und Dienstleistungen auf Basis der neusten Daten aktualisiert und auch die Erhebungstechniken werden den neuesten (technologischen) Entwicklungen angepasst.

Dabei hatte bei der jüngsten Revision auch die Corona-Pandemie einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Neugestaltung des Warenkorbes. So werden etwa neu Luftreiniger, Einweg-Hygienemasken oder auch Handdesinfektionsmittel im LIK-Warenkorb mitberücksichtigt.

Aber auch Produkte wie Elektrofahrräder oder Smart Wachtes, die in den letzten Jahren einen Boom erlebten, sind neuerdings im Warenkorb vertreten. Und auch Glücksspiele, Eintritte in Museen/Zoo oder Dienstleistungen wie Autovermietung, Binnenschifffahrt oder Anwälte/Notare werden neuerdings bei der Preisentwicklung miteinberechnet.

Daneben werden aber auch diverse Waren und Produkte, die heutzutage kaum mehr jemand verwendet, aus dem Warenkorb eliminiert. Dazu gehören laut BFS etwa Videoprojektoren, portable Spielkonsolen, gewisse optische Instrumente (Feldstecher) oder auch Merceriewaren und Strickwolle.

Individueller Rechner

Grosse Veränderungen über die Zeit gibt es aber nicht nur im Warenkorb, sondern auch bei der Erfassung der Daten. So wurde etwa die Verwendung von Scannerdaten auf neue Produktgruppen wie etwa Gartenprodukte ausgeweitet. Und es werden elektronische Daten für Treibstoffe und Wohnungsmieten verwendet. Zudem wird die automatisierte Online-Erhebung von Daten (Webscraping genannt) intensiviert. Das führt laut BFS dazu, dass nur noch rund 40 Prozent der Daten vor Ort erhoben werden, während es vor 20 Jahren noch 80 Prozent waren.

Und nicht zuletzt kann jede Schweizerin oder jeder Schweizer mittels eines individuellen Teuerungsrechners seine "persönliche Inflation" berechnen. Die offizielle Inflation ist bekanntlich nur ein Durchschnitt, der für alle Haushalte gilt. Wer also den Eindruck hat, dass die veröffentlichte Teuerung nicht mit seiner eigenen übereinstimmt, kann den Warenkorb seinen eigenen Ausgaben anpassen (https://lik-app.bfs.admin.ch/de/itr).

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