MÜNSTER (AFP)--Die deutsche Lkw-Maut hat in den Jahren 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag einer polnischen Spedition im Streit mit der Bundesrepublik über die Rückerstattung von Mautgebühren teilweise Recht. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahngrundstücke fehlerhaft kalkuliert worden, hieß es in der Urteilsbegründung (Az. 9 A 118/16).

Die Bundesrepublik muss den Klägern in dem Musterverfahren nun 565 Euro Mautgebühren plus Zinsen erstatten. Das Gericht ließ keine Revision zu. Die polnische Firma hatte auf die Rückzahlung von rund 12.000 Euro geklagt. Das OVG begründete sein Urteil damit, dass die Mautgebühren laut EU-Recht die Infrastrukturkosten nicht überschreiten dürfen.

Damit sei es nicht vereinbar, wenn bei den Kapitalkosten der Autobahngrundstücke statt mit ihrem Anschaffungswert mit ihrem aktuellen Wiederbeschaffungswert kalkuliert werde, hieß es in der Urteilsbegründung. Anders als andere Anlagegüter erlitten Grundstücke keinen Substanzverlust und müssten nicht nach einer gewissen Zeit erneut beschafft werden. Die Mautsätze beruhten damit auf einer fehlerhaften Kalkulation.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage der polnischen Spedition abgewiesen, woraufhin die Firma beim OVG Nordrhein-Westfalen in Berufung ging. Dieses setzte das Verfahren zunächst aus und bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung des europäischen Rechts. Der EuGH entschied im Oktober 2020 bereits, dass nach EU-Recht die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Kalkulation der Lkw-Maut nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Bundesrepublik hatte den Klägern daraufhin rund 424 Euro erstattet.

Die Lkw-Maut wurde 2005 für Autobahnen eingeführt und gilt inzwischen auch auf Bundesstraßen. Ihre Höhe wird regelmäßig neu berechnet.

DJG/brb

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November 30, 2021 13:28 ET (18:28 GMT)