BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Mitte März greifende Corona-Impfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen gerechtfertigt. "Das Gesetz gilt. Es geht dabei um den Schutz derer, die besonders gefährdet sind", sagte der SPD-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitag). Konkrete Probleme betreffend, könne der Bund den Ländern helfen, ein einheitliches Vorgehen zu bestimmen - also wie damit umzugehen sei, wenn Personal ausfalle. "Was nicht geht, ist, dass die Impfpflicht in Pflegeheimen eines Landes gilt, ein paar Kilometer weiter aber nicht." Eine Verschiebung lehne er strikt ab.

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.

Lauterbach sagte: "Es wird natürlich so sein, dass der eine oder andere radikale Impfgegner, der in der Pflege arbeitet, dann aussteigt. Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war." Dass medizinisches Personal wissenschaftliche Erkenntnisse leugne und sogar bereit sei, Patienten zu gefährden, könne nicht sein. Er glaube aber, dass die Widerstände unter Pflegekräften am geringsten seien. Viele Einrichtungen schauten eher auf Küchen- und Reinigungspersonal sowie die Verwaltung./sam/DP/he