BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder erwägen eine Begrenzung der Zuschauerkapazitäten bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen auf 30 Prozent. Das geht aus einer vorläufigen Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Runde hervor, die am Donnerstag erneut zu Beratungen über die Corona-Krise zusammenkommen will.

Die 30-Prozent-Begrenzung soll demnach ebenso für geschlossene Räume gelten wie für Veranstaltungen im Freien. In Räumen soll die Auslastung zusätzlich bei 5000 Zuschauern gedeckelt werden, im Freien bei 15 000. Nur Geimpfte und Genesene sollen Zugang haben und auch medizinische Masken tragen.

Die Vorlage stammt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus dem Kanzleramt und gibt einen mit den Ministerpräsidenten und Vertretern der voraussichtlich künftigen Ampel-Koalition abgestimmten Arbeitsstand vom Morgen (8.30 Uhr) wieder. Dabei handelt es sich noch nicht um Beschlüsse aus den Bund-Länder-Gesprächen über ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Corona. An der Schaltkonferenz nehmen neben den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) teil.

Zur geplanten Schließung von Clubs und Diskotheken gab es demzufolge noch keine Festlegung, ob eine Schwelle von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen konsensfähig ist. Grundsätzliche Einigkeit herrscht demnach aber über weitreichende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. In der Vorlage heißt es dazu: "Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken."

Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres seien davon auszunehmen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften sollten als ein Haushalt gelten, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. "Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt."

Bei Weihnachtsmärkten soll der Zugang bundesweit und unabhängig von der Neuinfektionsrate auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt werden. "Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus)", heißt es in dem Arbeitspapier. "Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genese möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2G Plus)."/beg/DP/jha