BERLIN (Dow Jones)--Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der Corona-Hilfen warten, erhalten für drei weitere Monate besonderen Insolvenzschutz. Einen entsprechenden Vorschlag von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Für die betreffenden Betriebe wird die Insolvenzantragspflicht nun bis zum 30. April 2021 verlängert.

Die bisherige Regel wäre am 31. Januar ausgelaufen. Zuvor hatte es aus der Unionsfraktion Zweifel an einer erneuten Verlängerung gegeben, weil der außerordentliche Insolvenzschutz auch Folgen für Gläubiger und den Markt insgesamt hat. Lambrecht bezeichnete es als "gut, dass wir uns jetzt in der Koalition hierauf einigen konnten". Dies sei "ein Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten".

Voraussetzung für die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht ist, dass die pandemiebedingt notleidenden Unternehmen die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragen. Außerdem muss die Leistung weiterhin geeignet sein, das Überleben des Betriebs zu sichern. In begründeten Ausnahmefälle darf von der Frist abgewichen werden, dann gilt allein die Antragsberechtigung. Die neuen Regeln gelten nahtlos ab dem 1. Februar.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums flossen für die Novemberhilfe erst rund 1,9 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen, während 4,7 Milliarden Euro beantragt wurden. Daneben wurden rund 291 Millionen Euro durch die Länder ausgezahlt. Für die Dezemberhilfen hat der Bund knapp 1,1 Milliarden der beantragten 2,9 Milliarden Euro bereitgestellt.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/apo

(END) Dow Jones Newswires

January 20, 2021 06:51 ET (11:51 GMT)