Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Kabinett hat eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung habe eine von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen, gab das Justizministerium bekannt. "Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben", sagte Lambrecht.

Es müsse verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssten, weil Unterstützungsleistungen wie die von der Regierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankämen. "Deshalb habe ich vorgeschlagen, die Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 auszusetzen", erklärte sie. Damit verschaffe man den Unternehmen Zeit, um beispielsweise wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und auf die Herausforderungen der Unwetterkatastrophe reagieren zu können.

Die Formulierungshilfe soll nun den Koalitionsfraktionen übersandt werden, um auf dieser Basis einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Sie sieht laut den Angaben eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Fällen vor, in denen der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und der Hochwasser im Juli 2021 beruht. Die Regelung soll Unternehmen zugutekommen, die über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen, bei denen aber nicht sichergestellt ist, dass etwa staatliche Finanzhilfen rechtzeitig innerhalb der Frist zur Stellung eines Insolvenzantrags ankommen würden.

Die Regelung soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober gelten. Außerdem sieht der Entwurf den Angaben zufolge eine Verordnungsermächtigung für das Ministerium vor, sodass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht längstens bis zum 31. März 2022 verlängert werden könnte. "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht längstens bis zum 31. März 2022 zu verlängern, wenn dies aufgrund fortbestehender Nachfrage nach verfügbaren öffentlichen Hilfen, aufgrund andauernder Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen oder aufgrund sonstiger Umstände geboten erscheint", heißt es darin.

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August 04, 2021 05:16 ET (09:16 GMT)