Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung führt ab Sonntag eine allgemeine Testpflicht für nicht geimpfte Reiserückkehrer ein. Das Bundeskabinett habe im sogenannten Umlaufverfahren eine entsprechende, vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnung beschlossen, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer mit. "Danach sind alle Einreisenden ab dem 1. August 2021 verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis zu verfügen", erklärte sie in einer Mitteilung des Bundespresseamtes. "Dies kann ein Impf-, Test- oder Genesenennachweis sein."

Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen laut den Angaben aber auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen. Diese Regelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten. Diese Nachweispflichten gelten künftig nur für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Zusätzlich werde ab dem 1. August 2021 eine wesentliche Vereinfachung vorgenommen, indem nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen werden, nämlich Gebiete mit erhöhtem Risiko (Hochrisikogebiete) und Virusvariantengebiete. Für Einreisende aus diesen Gebieten gelten weiterhin "Anmelde- oder Absonderungspflichten". Die regelhaft 14-tägigen Quarantänepflichten für Einreisende aus Virusvariantengebieten bleiben weiterhin mit den entsprechend geltenden Ausnahmeregelungen bestehen.

Die Quarantänepflichten für Einreisende aus Hochrisikogebieten entsprechen den Pflichten, wie sie für die bisherigen Hochinzidenzgebiete gelten. Nicht geimpfte oder genesene Einreisende müssen demnach eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises beendet werden kann. Wer jünger als 12 Jahre ist, kann laut den Angaben ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

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July 30, 2021 09:38 ET (13:38 GMT)