(Berichtigt wird in der Meldung vom 17. Januar 2022, 14.42 Uhr, im vorletzten Satz, dass der Bezugsmonat der jeweilige Vergleichsmonat im Jahr 2019 ist.)

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund zahlt in dieser Woche die ersten Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe IV an coronageschädigte Unternehmen aus. Die Firmen können 50 Prozent der beantragten Zuschüsse bekommen, maximal aber 100 000 Euro im Monat. Damit werde die Zeit bis zur regulären Bewilligung des Antrags überbrückt, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am Montag auf Anfrage. "Es gibt bei der Umsetzung der Überbrückungshilfe IV keinerlei Verzögerungen."

Vergangene Woche hatten mehrere bayerische Wirtschaftsverbände inklusive der IHK München und Oberbayern - die in staatlichem Auftrag die Hilfsanträge in Bayern bearbeitet - dem Bund Verzögerungen beim Start des Programms vorgeworfen. Grund ist, dass die eigentliche Bearbeitung der Anträge in den Ländern erst im Februar anläuft. In Kooperation mit den bayerischen Wirtschaftsverbänden bieten Banken und Sparkassen im Freistaat deshalb eigene Überbrückungen an.

"Nachdem jetzt Abschläge ausgezahlt werden, beginnt das reguläre Bearbeitungsverfahren wie geplant im Februar, was allen Bewilligungsstellen von Anfang an bekannt war", sagte dazu der Ministeriumssprecher. "Die Verfahrensplattform sukzessive in Betrieb zu nehmen, also zuerst Anträge entgegenzunehmen und sofort Abschläge auszuzahlen und danach die reguläre Bearbeitung zu beginnen, ist übliche Praxis und wurde bei den früheren Hilfsprogrammen ebenso praktiziert."

Bei den Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder seit dem Beginn der Pandemie vor bald zwei Jahren gab es von Unternehmen immer wieder den Vorwurf schleppender Auszahlung. Die Überbrückungshilfe IV läuft bis Ende März und ist für Unternehmen gedacht, die in der Corona-Pandemie hohe Einbußen erlitten haben. Bezugsmonat ist der jeweilige Vergleichsmonat im Jahr 2019. Kann ein Betrieb im Vergleich dazu einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen, zahlt der Bund einen Zuschuss./cho/DP/stw